Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis – Definition und Beispiele

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 2. September 2023

Mittels eines Arbeitszeugnisses werden Leistung und Erfolge eines Arbeitnehmers belegt, so dass im besten Fall der Weg für eine neue Arbeitsstelle geebnet wird. Unterschieden wird dabei zwischen dem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis. Letzterem sollten Arbeitnehmer stets den Vorzug geben, da es nicht nur Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses enthält, sondern auch das Arbeitsverhältnis bewertet.

Arbeitszeugnis als Vorgesetzter schreiben

Mit dem Arbeitszeugnis bewertet der bisherige Arbeitgeber die Leistungen des Arbeitnehmers und kann dem potentiellen neuen Arbeitgeber so eine wichtige Orientierung dabei geben, ob sich der Arbeitnehmer für die Stelle eignet oder nicht. Ein Arbeitszeugnis ist daher ein entsprechend wichtiges Dokument, bei dessen Ausfertigung mit ausreichend Sorgfalt vorgegangen werden sollte.

Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis (© eyezoom1001 / fotolia.com)
Einfaches vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis (© eyezoom1001 / fotolia.com)
Jeder Arbeitnehmer, ob Teilzeit- oder Vollzeitkraft, hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Eine wichtige diesbezügliche Regelung ist § 109 GewO (Gewerbeordnung). Dort heißt es in Absatz 1: „Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“ Absatz 2 führt weitergehend aus: „Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussagen über den Arbeitnehmer zu treffen.“

Vorgesetzte sollten beim Verfassen des Arbeitszeugnisses beachten, dass dieses wahr und wohlwollend sein muss. Es darf also keine offene Kritik am Arbeitnehmer geübt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer über den grünen Klee gelobt werden muss, wenn man als Vorgesetzter eigentlich nicht mit dessen Leistung zufrieden war. Daher werden Geheimcodes genutzt, um eine eventuelle Rüge in einer schöneren Wortwahl zu präsentieren.

Fachanwalt.de-Tipp: Manch ein Arbeitgeber tut sich schwer damit, ein Arbeitszeugnis, vor allem ein qualifiziertes, auszustellen, da es recht zeitaufwendig ist. Arbeitnehmer haben daher auch die Möglichkeit, die Formulierung selbst zu übernehmen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann auch bei Bedarf Hilfestellung geben. So behält der Arbeitnehmer auch bessere Kontrolle über den Inhalt. Der Arbeitgeber muss dieses dann jedoch absegnen.

Arbeitszeugnis: Inhalt und Aufbau

Ein Arbeitszeugnis kann nach einem einfachen Muster aufgebaut sein. Es beginnt mit der Überschrift „Arbeitszeugnis“, darunter folgen die Stammdaten des Arbeitnehmers (Name, Vorname und Geburtsdatum) und eine Unternehmensskizze, um die Tätigkeit einer bestimmten Branche zuzuordnen. Nun kann die Tätigkeitsbeschreibung im Unternehmen ausgeführt werden inklusive des genauen Tätigkeitszeitraums. 

Handelt es sich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, kommt nun die Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten. Bei einem einfachen Arbeitszeugnis wird dieser Teil weggelassen.

Weiter geht es im Anschluss mit dem Beendigungsgrund des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer der Nennung ausdrücklich zustimmt. Das Ende des Arbeitszeugnisses bilden Schlussformel und Zukunftswünsche für den Arbeitnehmer, wobei das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil festgelegt hat, dass die Dankesformel sowie die Zukunftswünsche optional seien.

Grundsätzlich muss es in einem Arbeitszeugnis nur um Leistung und Verhalten gehen. Danach folgen schließlich noch das Datum und die Unterschrift des Arbeitgebers sowie eventuell ein Firmenstempel. Die eigenhändige Unterschrift vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten ist zwingend erforderlich. Das Arbeitszeugnis sollte auf offiziellem Firmenpapier geschrieben sein.

Fachanwalt.de-Tipp: Das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses in elektronischer Form, etwa als E-Mail, ist nicht gestattet.

Ein Arbeitszeugnis sollte alle wesentlichen Informationen enthalten, die der potentielle neue Arbeitgeber benötigt, um sich ein Bild von dem Bewerber zu machen, was dessen Leistungen und Verhalten angeht. Auch wenn es keine DIN-Norm gibt, nach der man sich richten muss, haben sich die oben genannten Punkte als Standard etabliert und sollten zum grundlegenden Inhalt des Arbeitszeugnisses gehören.

Einfaches Zeugnis – mit Muster

In einem einfachen Arbeitszeugnis geht es um Art und Dauer der Beschäftigung, somit um sachliche Fakten, die sich auch durch ihre Nachprüfbarkeit auszeichnen.

  • Was waren die Aufgaben des Arbeitnehmers?
  • Hat er diese erfüllt?
  • Hat er weitere Aufgaben im Unternehmen übernommen?

Der Nachteil, dass bei einem einfachen Arbeitszeugnis Angaben zum persönlichen Verhalten des Arbeitnehmers fehlen, kann auch ein Vorteil sein. Nämlich dann, wenn es während der Beschäftigungszeit zu Problemen mit dem Arbeitgeber kam. Diese werden dann im Arbeitszeugnis nicht angesprochen. Jedoch kann dies den neuen Arbeitgeber aus misstrauisch machen, da sich die meisten Arbeitnehmer für ein aussagekräftigeres, qualifiziertes Arbeitszeugnis entscheiden. Der potentielle neue Arbeitgeber könnte also automatisch bei Vorliegen eines einfachen Arbeitszeugnisses darauf schließen, dass es im alten Arbeitsverhältnis Probleme gab und der Arbeitnehmer eine schlechte Beurteilung umgehen will.

Ein einfaches Arbeitszeugnis kann vergleichsweise kurz ausfallen und beispielsweise so formuliert sein:

Adresse des Unternehmens

Einfaches Arbeitszeugnis

Herr Max Mustermann, geboren am 20. Dezember 1976 in Berlin, war in der Zeit vom 01. August 2011
bis zum 31. Juli 2018 als Verkäufer in unserem Unternehmen tätig. Herr Mustermann arbeitete in
unserem Flagship-Store in Düsseldorf. Sein Aufgabengebiet umfasste im Wesentlichen das Bedienen
der Kunden im Verkaufsraum, die Eingangskontrolle neuer Ware sowie die telefonische Annahme von
Bestellungen.

Herr Mustermann verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedanken uns für die
langjährige gute Zusammenarbeit und wünschen ihm alles Gute für seine berufliche und private
Zukunft.

Ort/Datum Unterschrift Arbeitgeber

Sie können hier ein Muster eines einfachen Arbeitszeugnises als Word-Dokument herunterladen

Qualifiziertes Zeugnis – mit Muster

Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält alle Angaben des einfachen Zeugnisses. Darüber hinaus kommt es hier aber auch noch zu einer Beurteilung und Bewertung der Leistung sowie zu einer Aussage über das Sozialverhalten des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten stets nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis verlangen. So werden in einem qualifizierten Arbeitszeugnis Fragen beantwortet wie:

  • Welche Aufgaben wurden dem Arbeitnehmer übertragen und wie hat er diese erfüllt?
  • Wo liegen seine Kompetenzen?
  • Welches Verhalten hat er gegenüber Vorgesetzten und Kollegen an den Tag gelegt?

Auch auf die Beschäftigungsdauer wird eingegangen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann nach folgendem Muster aufgebaut sein:

Adresse des Unternehmens

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Herr Max Mustermann, geboren am 12. Januar 1976 in Berlin, war vom 01.02.2012 bis zum
31.03.2017 als Altenpfleger bei uns tätig.

Das Seniorenheim Sonnenblick hat seinen Schwerpunkt auf der Betreuung und Versorgung von
Pflegebedürftigen. Wir legen Wert auf eine familiäre Führung unseres 2001 gegründeten Hauses, das
mit 95 Pflegeplätzen eine der größten Pflegeeinrichtungen der Region bildet, in der überwiegend
schwerstpflegebedürftige Bewohner betreut werden.

Herr Mustermann widmete sich der Betreuung der Bewohner unseres Hauses.
Sein Aufgabenfeld umfasste im Einzelnen:

- Ausführung von Grundpflegemaßnahmen
- Hilfe bei Verrichtungen des täglichen LebensVersorgung mit Mahlzeiten
- Pflegedokumentation
- Unterstützung der Bewohner bei der Pflege sozialer Kontakte
- Familiengespräche
- Begleitung bei Arztbesuchen-
- Erledigung von Amtsgängen
- Verabreichen von Medikamenten
- Gestaltung von Freizeitbeschäftigungen für und mit den Bewohnern
- Übernahme der Schichtleitung

Herr Mustermann erledigte die ihm anvertrauten Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Seine Arbeitsweise zeichnete sich durch Selbstständigkeit und einem großen Verantwortungsgefühl gegenüber den Bewohnern unserer Einrichtung aus. Dokumentationen wurden von ihm fach- und sachgerecht durchgeführt.

Fortbildungen wurden von Herrn Mustermann mit großem Interesse absolviert. Das Erlernte konnte zu unserer vollsten Zufriedenheit umgesetzt werden.

Im Umgang mit den Bewohnern zeichnete sich Herr Mustermann durch ein einfühlsames, sicheres und ruhiges Auftreten auf. Mit seiner freundlichen und kommunikativen Art schaffte er die nötige Vertrauensbasis zu Bewohnern und Angehörigen und wusste auch mit schwierigen Situationen umzugehen.

Für das Team sowie die Vorgesetzte war Herr Mustermann ein geschätzter Kollege. Im Gespräch mit Vorgesetzten zeigte er sich stets konstruktiv und kooperativ.

Herr Mustermann verlässt unsere Einrichtung auf eigenen Wunsch. Wir bedanken uns für die langjährige gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute.

Ort/Datum, Unterschrift

 Sie können hier ein Muster eines qualifizierten Arbeitszeugnises als Word-Dokument herunterladen

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

FAQ zum Arbeitszeugnis

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, welches dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Es soll Auskunft über die Tätigkeit des Arbeitnehmers geben und dient als Nachweis für zukünftige Arbeitgeber über dessen Fähigkeiten und Leistungen.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich auf die Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit des Arbeitnehmers und enthält keine Bewertung seiner Leistung. Es ist das Mindestmaß an Auskunft, auf das der Arbeitnehmer einen Anspruch hat. Im Gegensatz dazu enthält das qualifizierte Arbeitszeugnis eine Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers sowie Angaben zu Führungsverhalten, Arbeitsweise und Sozialverhalten.

Wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers endet.

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, das Arbeitszeugnis auszustellen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitszeugnis innerhalb einer angemessenen Frist auszustellen. Eine gesetzliche Frist gibt es hierbei nicht. In der Regel sollte das Arbeitszeugnis jedoch spätestens zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen.

Was muss in einem einfachen Arbeitszeugnis enthalten sein?

Das einfache Arbeitszeugnis muss Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit des Arbeitnehmers enthalten.

Dabei sind insbesondere folgende Informationen aufzuführen:

  • Arbeitsort
  • Berufsbezeichnung
  • Eintrittsdatum
  • Austrittsdatum
  • Art der Tätigkeit

Was ist das Zeugnisgeheimnis?

Das Zeugnisgeheimnis besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend zu formulieren. Dabei darf er keine negativen Tatsachen verschweigen oder verfälschen, jedoch auch keine übertrieben positiven Formulierungen wählen.

Kann der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis ablehnen?

Der Arbeitnehmer hat das Recht, das Arbeitszeugnis abzulehnen, wenn es unrichtige oder unvollständige Angaben enthält oder verdeckte negative Bewertungen enthält. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer eine Korrektur des Arbeitszeugnisses verlangen

Was ist das Ziel eines Arbeitszeugnisses?

Das Ziel eines Arbeitszeugnisses ist es, dem Arbeitnehmer einen Nachweis über seine Tätigkeit sowie eine Orientierung über seine Leistungen und Fähigkeiten zu geben. Es dient dazu, dem Arbeitnehmer bei zukünftigen Bewerbungen eine gute Ausgangsposition zu verschaffen und ihm einen Nachweis über seine beruflichen Erfahrungen zu geben. Gleichzeitig schützt es den Arbeitgeber vor ungerechtfertigten Vorwürfen des Arbeitnehmers, da es ein objektives Bild über dessen Tätigkeit und Leistungen vermittelt.

Wie wichtig ist ein Arbeitszeugnis für den Arbeitnehmer?

Ein Arbeitszeugnis ist für den Arbeitnehmer von großer Bedeutung, da es eine wichtige Grundlage für zukünftige Bewerbungen darstellt. Es gibt Auskunft über seine Tätigkeit und Leistungen und kann maßgeblich dazu beitragen, dass der Arbeitnehmer eine neue Stelle findet. Ein gutes Arbeitszeugnis kann dabei helfen, sich von anderen Bewerbern abzuheben und einen positiven Eindruck beim potenziellen Arbeitgeber zu hinterlassen.

Was sind die wichtigsten Punkte bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses?

Bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein.
  • Verdeckte oder versteckte negative Bewertungen sind unzulässig.
  • Das Arbeitszeugnis sollte präzise und verständlich formuliert sein.
  • Es sollten keine pauschalen Formulierungen oder Floskeln verwendet werden.
  • Die Angaben zum Arbeitnehmer sollten vollständig sein und keine wichtigen Informationen auslassen.
  • Das Arbeitszeugnis sollte fehlerfrei sein.

Zusammenfassung

Ein Arbeitszeugnis ist ein schriftliches Dokument, das dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Es gibt Auskunft über die Tätigkeit und Leistungen des Arbeitnehmers und dient als Nachweis für zukünftige Arbeitgeber. Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Zeugnisgeheimnis besagt, dass das Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert werden muss. Verdeckte oder versteckte Bewertungen sind unzulässig.

Der Arbeitnehmer hat das Recht, das Arbeitszeugnis abzulehnen, wenn es unrichtige oder unvollständige Angaben enthält oder verdeckte negative Bewertungen enthält. Ein Arbeitszeugnis ist für den Arbeitnehmer von großer Bedeutung, da es eine wichtige Grundlage für zukünftige Bewerbungen darstellt. Auch für den Arbeitgeber ist ein Arbeitszeugnis wichtig, da es ihm ermöglicht, sich vor ungerechtfertigten Vorwürfen des Arbeitnehmers zu schützen. Die Formulierung eines Arbeitszeugnisses erfordert Sorgfalt und Präzision. Es sollte wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein und keine verdeckten negativen Bewertungen enthalten.

Die Angaben zum Arbeitnehmer sollten vollständig sein und das Zeugnis sollte fehlerfrei sein. Ein qualifiziertes Endzeugnis enthält eine Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers sowie Angaben zu Führungsverhalten, Arbeitsweise und Sozialverhalten. Ein einfaches Arbeitszeugnis beschränkt sich auf die Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Ein Arbeitszeugnis kann von einem Anwalt oder Zeugnisberater überprüft werden. Ein Zeugniscode ist ein verschlüsselter Code, der in manchen Arbeitszeugnissen verwendet wird, um Auskunft über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers zu geben.


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