Verhaltensbedingte Abmahnung – welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 8. April 2024

Es gibt unterschiedliche Gründe, wegen denen ein Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten kann. Die verhaltensbedingte Abmahnung ist dabei die Vorstufe zur Kündigung, sollte das Verhalten nicht geändert werden. Arbeitnehmer sollten daher darauf achten, ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Wann ist eine verhaltensbedingte Abmahnung rechtens?

Verhaltensbedingte Abmahnung (© Axel Bueckert / Fotolia.com)
Verhaltensbedingte Abmahnung (© Axel Bueckert / Fotolia.com)
Durch eine verhaltensbedingte Abmahnung möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hinweisen, also ein Verhalten, das im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen steht. Die Gründe für eine verhaltensbedingte Abmahnung können dabei vielfältig sein. Wichtig ist jedoch, dass es sich um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers handelt, also ein Verhalten, das er selbst kontrollieren kann.

Ein Arbeitgeber ist nicht dazu gezwungen, bestimmte Verhaltensweisen des Arbeitnehmers hinzunehmen, wenn diese negative Auswirkungen auf Kunden und Kollegen haben, das Betriebsklima beeinträchtigen oder auch das Unternehmens insgesamt in der öffentlichen Wahrnehmung schlecht dastehen lassen. Mittels der verhaltensbedingten Abmahnung macht der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf dessen Fehlverhalten aufmerksam und fordert ihn dazu auf, eben dieses in Zukunft zu unterlassen. Daneben werden auch weitere arbeitsrechtliche Sanktionierungen in Aussicht gestellt, sollten die Pflichtverletzungen weiter Bestand haben. Auch eine Kündigung kann dann möglich sein.

Fachanwalt.de-Tipp: Im Zusammenhang mit der verhaltensbedingten Abmahnung sollten Arbeitnehmer auch berücksichtigen, dass dem Arbeitgeber eine Weisungsbefugnis zusteht. Es gelten also nicht allein die vertraglichen Vereinbarungen, um den Inhalt der geforderten Arbeitsleistung zu definieren.

Gründe für eine Abmahnung

Die Gründe für eine verhaltensbedingte Abmahnung müssen sich dadurch definieren, dass man dem Arbeitnehmer vorwerfen kann, dass er die Wahl hatte, sich auch anders zu verhalten. Das Verhalten muss also steuerbar gewesen sein.

Störung des Betriebsfriedens

Unter Störung des Betriebsfriedens versteht man verbale sowie auch körperliche Angriffe auf und unter Kollegen. Was über die Störung des Betriebsfriedens hinausgeht, wird bereits als Mobbing angesehen. Jedem Unternehmen ist an einem guten Betriebsklima und einer kollegialen Zusammenarbeit gelegen, wodurch auch die Produktivität gefördert wird. Kommen die Kollegen nicht miteinander aus, entsteht Unruhe im Betriebsablauf, was sich im Endeffekt sogar im Unternehmensgewinn bemerkbar machen kann.

Durch eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens möchte der Arbeitgeber also den Betriebsfrieden wiederherstellen und so ein störungsfreies Zusammenarbeiten der Angestellten ermöglichen. Dazu gehören:

  • ein respektvoller Umgang der Kollegen untereinander und mit den Vorgesetzten
  • die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
  • das Schaffen von menschengerechten Arbeitsbedingungen

Unstimmigkeiten werden sich nie gänzlich vermeiden lassen, immerhin arbeiten in einem Unternehmen viele verschiedene Menschen zusammen. Es geht um eine sachliche Lösung von Konflikten, bei der es nicht zur Eskalation kommt.

Respektloses Verhalten gegenüber Vorgesetzten

Es kann im täglichen Berufsleben viele Situationen geben, in denen man seinem Vorgesetzten am liebsten einmal ordentlich die Meinung sagen möchte. Dennoch ist es für jeden Arbeitnehmer besser, sich zurückzuhalten und Probleme auf einer sachlichen Ebene anzusprechen. Respektloses Verhalten gegenüber Vorgesetzten wird in keinem Unternehmen geduldet. Ganz im Gegenteil.

Zu den arbeitsvertraglichen Pflichten eines Angestellten gehört es auch, sich Kollegen sowie Vorgesetzten gegenüber respektvoll zu verhalten. Bei einem respektlosen Umgang mit dem Vorgesetzten liegt also eine arbeitsvertragliche Nebenpflichtverletzung vor, durch die eine verhaltensbedingte Abmahnung gerechtfertigt ist.

Fachanwalt.de-Tipp: Abfallende Äußerungen gegenüber dem Vorgesetzten sind auch dann nicht berechtigt, wenn sich der Arbeitnehmer in einer angespannten Situation befindet, etwa aufgrund vieler Überstunden.

Verhaltensbedingte Abmahnung wegen unkollegialen Verhaltens

Unkollegiales Verhalten (© fizkes / Fotolia.com)
Unkollegiales Verhalten (© fizkes / Fotolia.com)
Wo viele Menschen miteinander arbeiten, kann es natürlich auch immer sein, dass sich nicht immer alle auf ganzer Linie verstehen. Dennoch gilt es, am Arbeitsplatz unkollegiales Verhalten zu vermeiden und sich stattdessen als Team zu bewähren. Als unkollegiales Verhalten können verschiedene Verhaltensweisen bewertet werden, darunter das Ignorieren und Unterbrechen von Kollegen.

Und auch, wenn die Meinung von Kollegen nicht ernst genommen wird oder man diesen über den Mund fährt, kann das als unkollegiales Verhalten zählen. Durch ein solches Verhalten wird das Betriebsklima beeinträchtigt, was der Arbeitgeber nicht tolerieren muss. Unkollegiales Verhalten kann mitunter auch als Vorstufe zum Mobbing gesehen werden, bei dem dann gezielt eine Person ausgegrenzt und schikaniert wird.

Kundenbeschwerde

Dem Arbeitgeber ist natürlich sehr daran gelegen, dass seine Mitarbeiter das Unternehmen nach außen hin positiv repräsentieren. Dazu gehört auch ein freundlicher und respektvoller Umgang mit Kunden. Ein höfliches und freundliches Verhalten gegenüber Kunden gehört zudem zu den arbeitsvertraglichen Pflichten. Und hierzu gehört nicht nur der mündliche Umgang. Ein respektvoller Tonfall wird auch in der schriftlichen Korrespondenz vorausgesetzt. Zufriedene Kunden sind schließlich unverzichtbar für den Erfolg eines Unternehmens. Arbeitgeber können hier eine Abmahnung aussprechen, um ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers in Zukunft zu unterbinden. Dies gilt vor allem auch dann, wenn es zu groben Beleidigungen des Kunden durch den Arbeitnehmer kam. Wichtig ist, dass das zu beanstandende Verhalten konkret in der Abmahnung genannt wird.

Fachanwalt.de-Tipp: Arbeitnehmer sollten in diesem Zusammenhang auch beachten, dass eine sogenannte Druckkündigung möglich sein kann. Also eine Kündigung, die in diesem Fall auf Druck von Kunden hin erfolgen würde.

Muster: Verhaltensbedingte Abmahnung

Eine verhaltensbedingte Abmahnung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann nach folgendem Muster aufgebaut sein:

Name und Adresse Arbeitgeber

 

Name und Adresse Arbeitnehmer    

                                                                                                                                 

Ort, Datum

Abmahnung

Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

wir wurden durch Kollegen XY darauf aufmerksam gemacht, dass Sie trotz des geltenden Rauchverbots im gesamten Unternehmen, am xx um xx Uhr eine Zigarette in der dem Gemeinschaftsbüro angegliederten Büroküche geraucht haben. Dies steht im Widerspruch zu Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten und stellt zudem eine Gesundheitsgefährdung der anderen Mitarbeiter im Büro dar, zu denen der Rauch aus dem kleinen, fensterlosen Küchenraum gezogen ist.

Eine solche Missachtung der arbeitsvertraglichen Regelungen dulden wir nicht. Sollte sich der Vorfall zukünftig wiederholen, behalten wir es uns vor, weitere arbeitsrechtliche Schritte, bis hin zur Kündigung, einzuleiten.

Eine Kopie dieser Abmahnung wird Ihrer Personalakte beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen,

 

… (Unterschrift Arbeitgeber)

 

Unterschrift Arbeitnehmer: (Schriftliche Bestätigung des Erhalts der Abmahnung)

 

Sie können hier ein Muster einer verhaltensbedingten Abmahnung als Word Dokument herunterladen

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Die richtige Reaktion des Arbeitnehmers

Eine Abmahnung wird in die Personalakte des Arbeitnehmers aufgenommen und sollte diesem als Warnung dienen. Zugleich jedoch bietet sie die Möglichkeit, an seinem Verhalten zu arbeiten und so das Beschäftigungsverhältnis nicht weiter zu gefährden. Ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann sinnvoll sein, in dem sich der Arbeitnehmer selbstreflektierend zeigt. Eine ernstgemeinte Entschuldigung wird in der Regel gut angenommen. Bei einer gerechtfertigten verhaltensbedingten Abmahnung, sollte man seine Stellungnahme gut ausarbeiten und wohlüberlegt formulieren. Hierbei kann immer auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen. 

FAQ zu einer verhaltensbedingten Abmahnung

Was ist eine verhaltensbedingte Abmahnung?

Eine verhaltensbedingte Abmahnung ist eine schriftliche Ermahnung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, wenn dieser gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder Verhaltensregeln verstößt. Die Abmahnung dient in erster Linie dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm eine Verbesserung seines Verhaltens nahezulegen.

Welche Arten von Verstößen können zu einer verhaltensbedingten Abmahnung führen?

Eine verhaltensbedingte Abmahnung kann aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden. Beispiele für mögliche Verstöße sind:

  • Unpünktlichkeit oder häufige unentschuldigte Fehlzeiten
  • Nichterfüllung von Arbeitsaufgaben oder Qualitätsstandards
  • Verstoß gegen Sicherheits- oder Gesundheitsvorschriften
  • Störung des Betriebsfriedens oder Belästigung von Kollegen
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Firmeneigentum

Welche Form muss eine verhaltensbedingte Abmahnung haben?

Eine verhaltensbedingte Abmahnung muss schriftlich erfolgen und folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Grund und Zeitpunkt des Verstoßes
  • Beschreibung des Fehlverhaltens
  • Erklärung, dass es sich um eine Abmahnung handelt
  • Aufforderung zur Verbesserung des Verhaltens
  • Warnung vor weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen
  • Ort und Datum der Abmahnung
  • Unterschrift des Arbeitgebers

Welche rechtlichen Folgen hat eine verhaltensbedingte Abmahnung?

Eine verhaltensbedingte Abmahnung hat in erster Linie keine direkten arbeitsrechtlichen Folgen. Sie stellt jedoch einen Hinweis darauf dar, dass der Arbeitnehmer sich nicht an arbeitsvertragliche Pflichten oder Verhaltensregeln gehalten hat. Im Wiederholungsfall kann dies weitere Konsequenzen haben, wie z.B. eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Wie sollte der Arbeitnehmer auf eine verhaltensbedingte Abmahnung reagieren?

Wenn ein Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte Abmahnung erhält, sollte er diese ernst nehmen und sich um eine Verbesserung seines Verhaltens bemühen. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und zu klären, welche konkreten Maßnahmen er ergreifen kann, um sein Verhalten zu verbessern. Auch eine schriftliche Stellungnahme kann sinnvoll sein, um die eigene Sichtweise darzulegen.

Was sind die Konsequenzen, wenn ein Arbeitnehmer trotz verhaltensbedingter Abmahnung weiterhin gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt?

Wenn ein Arbeitnehmer trotz verhaltensbedingter Abmahnung weiterhin gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt, kann dies weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber kann beispielsweise eine zweite Abmahnung aussprechen oder eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt allerdings voraus, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers schwerwiegend genug ist, um eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar zu machen.


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