Arbeitszeugnis – Geheimcode, Formulierungen und Noten richtig anwenden und interpretieren

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 2. Februar 2024

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Dieses sollte in jedem Fall sorgsam durchgelesen und Wort für Wort analysiert werden, denn Arbeitgeber nutzen gern Geheimcodes, Standard-Formulierungen und versteckte Schulnoten, um den neuen Chef über Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers in Kenntnis zu setzen. Man sollte also auch immer zwischen den Zeilen lesen. Im Folgenden bringen wir Licht ins Dunkel und geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Arbeitszeugnis Geheimcodes / Formulierungen / Noten etc.

Arbeitszeugnis - Geheimcodes

In § 109 Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) heißt es: „Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“

Gefordert ist, dass das Arbeitszeugnis sowohl wahr als auch wohlwollend ist. Offene Kritik ist daher nicht gestattet, sie kann jedoch versteckt geäußert werden. Dadurch hat sich eine eigene Zeugnissprache mit Geheimcode und Standardphrasen etabliert. Daher verbirgt sich hinter manchen Aussagen in Arbeitszeugnissen manchmal mehr, als es auf den ersten Blick scheint. Bewerber sollten daher den Inhalt ihres Arbeitszeugnisses genaustens prüfen und die Aussagen studieren, wenn nötig unter Zuhilfenahme eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Fachanwalt.de-Tipp: Wer die genaue Bedeutung der Phrasen und Ausdrücke nicht kennt und ein vermeintlich positiv klingendes Zeugnis den Bewerbungsunterlagen beilegt, legt sich nur unnötig selbst Steine in den Weg!

Generell ist zu sagen, dass die betreffenden Standardphrasen und Geheimcodes nicht in einfachen Arbeitszeugnissen, sondern nur in der qualifizierten Variante verwendet werden. In einem einfachen Arbeitszeugnis werden nur sachliche und objektiv nachprüfbare Fakten genannt, § 109 Absatz 1 GewO verlangt hier Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden hingegen auch Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis angesprochen.

Arbeitszeugnis und Geheimcodes (© eyezoom1001 / fotolia.com)
Arbeitszeugnis und Geheimcodes (© eyezoom1001 / fotolia.com)
Es sind eben diese Geheimcodes, die von Personalern verwendet werden, die auch immer wieder die Arbeitsgerichte beschäftigen. Tausende Zeugnisprozesse werden Jahr für Jahr geführt. Arbeitnehmer müssen codierte Formulierungen durchaus nicht hinnehmen, es sei denn, es liegt Fehlverhalten ihrerseits vor, etwa Untreue oder Diebstahl. Dann darf der alte Chef dies dem neuen gegenüber erwähnen. Schließlich möchte der neue Arbeitgeber wissen, wen er sich da ins Unternehmen holt. Und der alte Chef hat sogar die Pflicht, über ein solch gravierendes Fehlverhalten aufzuklären. Tut er dies nicht und der Arbeitnehmer begeht im neuen Unternehmen ebensolche Pflichtverletzungen, kann der neue vom alten Chef Schadensersatz verlangen.

Was das Bewerten des sonstigen allgemeinen Verhaltens des Arbeitnehmers angeht, gibt es immer wieder Urteile der Gerichte, die sich mit der genaueren Ausgestaltung der verwendeten Formulierungen befassen. So muss ein Arbeitszeugnis mindestens ein Befriedigend sein, schlechtere Zeugnisse müssen vom Arbeitgeber begründet werden. Ebenso sind laut Gericht versteckte Hinweise in den Zeugnissen unzulässig und der Arbeitgeber darf nicht mit krakeliger Unterschrift unterzeichnen.

Bedeutung von „stets“ und andere Formulierungen

Um das Arbeitszeugnis sprichwörtlich zu entschlüsseln, sollten sich Arbeitnehmer mit den gängigsten Formulierungen vertraut machen, die Personaler gern verwenden. Zu diesen gehören u.a. folgende Phrasen:

  • Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.

Bedeutet, dass der Mitarbeiter als Arbeitskraft nichts taugte

  • Er zeigte für die Arbeit Verständnis.

Bedeutet, dass er sich am Arbeitsplatz eher faul präsentierte

  • Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.

Bedeutet, dass er nur eine äußerst schwache Leistung erbracht hat und es eben für mehr nicht reicht

  • Verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen

Bedeutet „sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit“

  • Sie zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.

Bedeutet, dass sie den Großteil der Arbeitszeit mit flirten verbrachte. 

  • Er zeigte sich den Belastungen gewachsen.

Bedeutet, dass bei diesem Arbeitnehmer schnell einmal die Nerven blank liegen

  • Er war immer mit Interesse bei der Sache.

Bedeutet, er hat sich durchaus angestrengt, aber die Leistung hat eben gefehlt

  • Seine Geselligkeit trug zur Verbesserung des Arbeitsklimas bei.

Bedeutet, er war bekannt dafür, gerne einmal auf der Arbeit Alkohol zu trinken.

  • Wir wünschen ihm alles Gute und Gesundheit.

Bedeutet, dass der Arbeitnehmer öfter einmal krank(geschrieben) ist.

  • Sie hat alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse erledigt.

Bedeutet, dass sie durchaus fleißig und interessiert war, aber leider nicht erfolgreich.

  • Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.

Bedeutet, er besaß keine Autorität und konnte sich nicht durchsetzen.

  • Er machte häufig Vorschläge zu Arbeitserleichterungen.

Bedeutet, dass er faul war und nur wenig Einsatz und Eigeninitiative zeigte

  • Er war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut.

Bedeutet, es handelt sich hier um einen Besserwisser, der gern seine Meinung kundtut

  • Er war stets pünktlich.

Bedeutet, dass seine Pünktlichkeit das einzig Positive ist, das es über ihn zu sagen gibt

  • Er war ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter.

Bedeutet, dass er sich als egozentrisch präsentiert und gerne nörgelt

  • Seine Pünktlichkeit war vorbildlich.

Bedeutet, dass auch hier sonst absolut nichts Positives hervorgehoben werden kann, deswegen muss eine im Arbeitsleben eigentlich als selbstverständlich geltende Eigenschaft gelobt werden

  • Er koordinierte die Arbeit seiner Mitarbeiter und gab klare Anweisungen.

Bedeutet, dass er die Arbeit gern auf andere abgewälzt hat, während er sich selbst davor drückte

  • Er hat alle Aufgaben zu seinem und im Interesse der Firma gelöst.

Bedeutet, dass er Diebstahl beging und durch schwere Vergehen auffiel.

  • Er engagierte sich sowohl innerhalb wie auch außerhalb für die Interessen der Kollegen.

Bedeutet, er war Betriebsratsmitglied und hat sich gewerkschaftlich betätigt.

Derartige Geheimcodes sehen manche Arbeitgeber als willkommene Möglichkeit, dem abtrünnigen Arbeitnehmer noch eins auszuwischen. Daher kommen auch immer wieder neue Geheimcodes hinzu, es werden neue Formulierungen eingeführt und es etablieren sich immer wieder neue Verschlüsselungstechniken. Daher ist es immer wichtig, sich im Prinzip Wort für Wort mit dem Arbeitszeugnis zu befassen, denn nicht immer sind Geheimcodes auch auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Zu berücksichtigen ist auch, dass es durchaus nicht immer böser Wille sein muss, wenn ungeschickte oder unerwünschte Formulierungen im Arbeitszeugnis zu finden sind.

Arbeitszeugnis (© DOC RABE Media / fotolia.com)
Arbeitszeugnis (© DOC RABE Media / fotolia.com)
Gerade in jungen Start-ups ist man mit dem professionellen Erstellen von Arbeitszeugnissen noch nicht so vertraut, so dass sich öfter manch ungeschickte Formulierung darin wiederfindet. Das Arbeitszeugnis sollte keinesfalls vor Unwichtigkeiten strotzen. Je mehr Unwichtiges erwähnt wird (beispielsweise: Er hatte einen stets freundlichen Umgangston) umso mehr bekommt man den Eindruck, dass der Arbeitnehmer sonst nichts zu bieten hatte. Weiterhin sollten durch negative Formulierungen nie schlafende Hunde geweckt werden. Sätze etwa wie „Ihre Pünktlichkeit gab keinen Anlass zu Beanstandungen“ oder „Er war nicht unzuverlässig“, lassen die Frage aufkommen, warum man es dann erwähnt, wenn es doch keinen Grund zur Beanstandung gab.

Kein gutes Zeichen ist es zudem in Arbeitszeugnissen, wenn sich sehr viele passive Formulierungen darin finden lassen, schließlich erwartet man von einem guten Mitarbeiter Eigeninitiative und den Willen, selbst anzupacken. Passivformulierungen wie „Er wurde für folgende Tätigkeiten eingesetzt“ oder „Ihr wurden folgende Aufgaben übertragen….“ zeigen eher, dass der Mitarbeiter nur auf Anweisung handelte, sich sonst aber eher passiv und wenig engagiert zeigte.

Es gilt also immer, auch ein wenig zwischen den Zeilen zu lesen bei einem Arbeitszeugnis. Wer dies nicht kann, kann das Zeugnis auch einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zwecks Prüfung vorlegen. Denn was erst einmal toll klingt, kann doch gut versteckte Kritik an der eigenen Arbeitsweise oder -einstellung sein. Bewirbt man sich mit einem solchen Zeugnis und der dortige Personaler ist wiederum in der Lage den Geheimcode zu verstehen, wundert man sich hinterher, warum man keine positive Antwort bekommen hat, denn dann heißt es meist Absage statt Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Meist sind es auch nur Feinheiten und Kleinigkeiten in der Formulierung, die den Unterschied zwischen einem hochgelobten Arbeitnehmer und einem solchen machen, vor dem der alte den neuen Chef warnen möchte. Dies lässt sich am folgenden Beispiel verdeutlichen:

Er/sie hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und allerbester Weise entsprochen (entspricht einer Arbeitszeugnisnote Sehr Gut)

Er/sie hat den Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen (entspricht einer Arbeitszeugnisnote Gut)

Er/sie erfüllte die Erwartungen in jeder Hinsicht (entspricht einer Arbeitszeugnisnote Befriedigend)

Er/sie hat unseren Erwartungen entsprochen (entspricht einer Arbeitszeugnisnote Ausreichend)

Er/sie hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen (entspricht einer Arbeitszeugnisnote Mangelhaft)

Arbeitszeugnis - Bewertung in Noten

Ebenfalls in der Zeugnissprache etabliert haben sich neben den oben genannten Beispiel-Formulierungen auch verklausulierte Schulnoten. Bestimmte Wörter sind bestimmten Schulnoten gleichzusetzen. Dabei hat sich folgender Notencode entwickelt:

Er/sie erfüllte seine/ihre Aufgaben….

...stets zur vollsten Zufriedenheit                               entspricht Note 1

...zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit               entspricht Note 2

...zur vollen Zufriedenheit                                           entspricht Note 3

...zur Zufriedenheit                                                     entspricht Note 4

...im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit      entspricht Note 5

...Er/Sie hat sich bemüht                                             entspricht Note 6

Sehr ungünstig ist es also, wenn das Wort „bemüht“ im Zeugnis auftaucht. Es zeigt, dass mehr als Bemühungen nicht drin waren, die Leistungen des Arbeitnehmers in keinem Fall gereicht haben, und er somit im Prinzip für die Arbeit ungeeignet war.

Auch bei den Noten im Arbeitszeugnis gilt, dass es schon kleinste Nuancen im Ausdruck sein können, die den Unterschied machen. Wurde etwas zur „vollsten“ Zufriedenheit eines Arbeitgebers erledigt, entspricht dies einer Note 1. Die „volle“ Zufriedenheit ist hingegen der Bewertung mit der Note 2 gleichzusetzen.

Arbeitszeugnis - Schlussformel

Das Arbeitszeugnis endet in der Regel mit einer Schlussformel, der ebenfalls eine große Bedeutung zukommt. Schließlich sind es die letzten Sätze des Arbeitszeugnisses und somit der abschließende Eindruck, den der neue Chef vom Arbeitnehmer bekommt. Ein durch das restliche Arbeitszeugnis gezeichneter positiver Eindruck lässt sich so noch einmal verstärken. Ebenso ist es möglich, dass die Schlussformel auch noch einmal Zweifel an dem zuvor Geschriebenen aufkommen lässt und den Arbeitgeber mit der Frage zurücklässt, ob das zuvor geschriebene Lob denn tatsächlich auch der Wahrheit entspricht oder vielleicht doch Ironie war.

Fachanwalt.de-Tipp: Wichtig ist dabei auch zu wissen, dass die Schlussformel in einem Arbeitszeugnis freiwillig ist, wie durch das Gericht geurteilt wurde.

Der alte Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also nicht für die gemeinsame Zusammenarbeit danken und ihm alles Gute für die Zukunft wünschen. Ob er diese Formulierungen in das Arbeitszeugnis aufnehmen will oder nicht, bleibt laut Bundesarbeitsgericht ihm überlassen. Arbeitnehmer können den Arbeitgeber also nicht darauf verklagen, eine fehlende Schlussformel nachträglich einzufügen. Endet das Arbeitszeugnis abrupt, ganz ohne die gängige Schlussformel aus Dank und guten Zukunftswünschen, kann das durchaus als negatives Zeichen gewertet werden und der neue Arbeitgeber sollte aufhorchen.

 Schlussformel (© bruce shippee / fotolia.com)
Schlussformel (© bruce shippee / fotolia.com)
Wie unterschiedlich eigentlich zwei an und für sich gleich klingende Schlussformeln sein können, lässt sich mit diesen beiden Varianten verdeutlichen:

„Herr Mustermann verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch hin. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und bedanken uns für die langjährige gute, engagierte Leistung. Herrn Mustermann wünschen wir für seine berufliche wie auch private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

„Herr Mustermann verlässt in beidseitigem Einverständnis das Unternehmen. Wir bedauern dies und danken für seine Mitarbeit. Herrn Mustermann wünschen wir beruflich und privat viel Erfolg.“

Nett klingen beide Varianten, aber nur die erste ist auch wirklich positiv und ehrlich gemeint.

Prinzipiell setzt sich eine Schlussformel aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Grund für Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wieso geht der Arbeitnehmer? Hat er selbst gekündigt „auf eigenen Wunsch...“)? Wurde er entlassen („in gegenseitigem Einverständnis“)?

  • Dank für die Zusammenarbeit

Wer den Verlust eines guten Mitarbeiters wirklich bedauert, wird ihm für die mitunter langjährige Zusammenarbeit danken wollen. Ein ehrlich gemeinter Dank klingt auch so. Andernfalls lässt sich der Sarkasmus oft zwischen den Zeilen herauslesen. Fehlt ein Dank hingegen komplett, ist auch das kein gutes Zeichen.

  • Ausdruck des Bedauerns

Niemand trennt sich gern von einem guten Mitarbeiter und dies kann in der Schlussformel auch zum Ausdruck gebracht werden. Wenn auch der Ausdruck des Bedauerns fehlt, hinterlässt auch das keinen positiven Eindruck. Wird man ihn tatsächlich vermissen im alten Unternehmen?

  • Gute Zukunftswünsche

Ein paar gute Wünsche für die berufliche und private Zukunft können einiges an Zündstoff bieten. Die guten Wünsche sollten daher sehr sorgsam formuliert sein. Positiv sind beispielsweise Formulierungen wie „wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit und wünschen auch für die Zukunft viel Erfolg“. Feinheiten können aber den Unterschied machen. So zeigt ein Satz wie „weiterhin wünschen wir viel Erfolg“, dass es bisher mit dem Erfolg wohl nicht so ganz geklappt hat, daher wünscht man es ihm noch für den neuen Arbeitgeber.

Fachanwalt.de-Tipp: Weitere Informationen zum Arbeitszeugnis erhalten Sie auf bewerbung.net.

FAQ zum Arbeitszeugnis

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Arbeitszeugnissen im deutschen Arbeitsrecht:

  1. Das einfache Arbeitszeugnis: Es beinhaltet lediglich Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit, ohne eine Bewertung der Leistung oder des Verhaltens des Arbeitnehmers zu enthalten.
  2. Das qualifizierte Arbeitszeugnis: Hier wird zusätzlich zur Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers vorgenommen.

Gemäß § 109 der Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein Zeugnis. Die Art des Zeugnisses (einfach oder qualifiziert) ergibt sich aus der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und den Wünschen des Arbeitnehmers.

Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?

Ein Arbeitszeugnis muss bestimmte Mindestangaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Zeitraum der Beschäftigung
  • Art der Tätigkeit

Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis kommen zusätzliche Angaben hinzu:

  • Bewertung der Leistung
  • Bewertung des Verhaltens

Es ist zu beachten, dass die Leistungs- und Verhaltensbewertung wohlwollend formuliert sein muss. Dies folgt aus der Rechtsprechung und ist im § 109 GewO nicht explizit geregelt.

Kann ich mein Arbeitszeugnis nachträglich ändern lassen?

Ja, Sie können Ihr Arbeitszeugnis nachträglich ändern lassen, wenn es fehlerhaft oder unvollständig ist oder wenn es gegen das Gebot der Wahrheit und des Wohlwollens verstößt. Dies ergibt sich aus § 242 BGB (Treu und Glauben) in Verbindung mit der Rechtsprechung zum Arbeitszeugnis. Beispiel: Wenn Ihr Arbeitszeugnis eine negative Formulierung enthält, die auf den ersten Blick nicht erkennbar ist ("Geheimcode"), können Sie eine Änderung verlangen.



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