Rauchen am Arbeitsplatz – erlaubt oder verboten? Das sagt das Arbeitsrecht dazu

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 8. September 2023

Noch vor einigen Jahren waberte der „blaue Dunst“ durch die Büros, hing in trägen Wolken über den Köpfen der Beschäftigten. Des einen Leid, des anderen Freud: mit Verordnungen und Gesetzen wurde der Schutz der Nichtraucher landesweit umgesetzt. Was bedeutet das Rauchverbot generell, gibt es Zonen in denen geraucht werden darf? Wie wird ein Verstoß geahndet und was muss man als Arbeitgeber wissen? Viele Antworten auf Fragen zu Rauchen am Arbeitsplatz in diesem Artikel.

Rauchverbot auf der Arbeit? – gesetzliche Regelung

Das Arbeitsrecht sieht keine gesetzliche Regelung des Rauchverbotes vor. Es kann jedoch jeder Arbeitgeber, über das Direktions- und Weisungsrecht (§106 GWO) das Verhalten der Beschäftigten bestimmen.

Als Arbeitgeber befolgt er mit der Einführung des Rauchverbotes die Bestimmungen des gesetzlichen Nichtraucherschutzes. Es gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die die Mindestvorschriften für den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet. Gemeint ist damit, dass der Arbeitgeber, die nicht rauchenden Beschäftigten vor den gesundheitsgefährdenden Auswirkungen durch Tabakrauch zu schützen hat.

Nichtraucherschutz

Rauchen am Arbeitsplatz (© Gina Sanders / fotolia.com)
Rauchen am Arbeitsplatz (© Gina Sanders / fotolia.com)
Der Nichtraucherschutz ist Bundesrecht und wird in Gesetzen und Verordnungen festgehalten (Jugendschutz, Arbeitsschutz, Mutterschutz). Teilweise obliegt es den Ländern, örtliche und zeitliche Rauchverbote zu verhängen.

Betriebsvereinbarung

Ein Rauchverbot ist ein Regelwerk, dass in die Ordnung des Betriebes eingreift. Somit ist es nach § 87 Abs. 1, Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich über die Art des Nichtraucherschutzes einigen.

Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird sinnvollerweise in einer Betriebsvereinbarung ihren Niederschlag finden. Prämisse ist nicht, ob der Nichtraucherschutz zu gewährleisten ist, sondern wie er umgesetzt wird.

Für eine Anzahl der Beschäftigten kann das Rauchen von legalen Tabakwaren zur legitimen Entfaltung der Persönlichkeit beitragen. Der Betriebsrat kann unter Umständen nachstehende Punkte zur Aufnahme in eine Betriebsvereinbarung reklamieren:

  • Einbau von Entlüftungsanlagen
  • Verhängung beschränkter Rauchverbote an Orten, an denen Raucher und Nichtraucher zusammenarbeiten
  • Einrichtung bestimmter Raucherzonen- und -räume im Betrieb

Wenn der Arbeitgeber die gesetzliche Verpflichtung für den Erlass eines generellen Rauchverbotes hat (Behörden, Krankenhäuser, Pflegeanstalten), dann entfällt das Mitbestimmungsrecht mangels Entscheidungsspielraums.

Arbeitsstättenverordnung

Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz stellt sicher, dass jeder Beschäftigte seinen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz wahrnehmen kann. Dazu kann der Arbeitgeber ein allgemeines oder in einzelnen Bereichen geltendes Rauchverbot erlassen (§ 5 Abs. 1 ArbStättV).

In Betrieben mit Publikumsverkehr, hat er durch entsprechende technische Einrichtungen dafür zu sorgen, dass die nicht rauchenden Beschäftigten geschützt werden (§ 5 ArbstättV, Abs. 2).

Häufige Fragen zum Rauchen während der Arbeit

Das Rauchverbot am Arbeitsplatz hat drei Grundsätze:

  1. Recht jedes Arbeitnehmers auf einen rauchfreien Arbeitsplatz
  2. um die rechtmäßige Entfaltung der Persönlichkeit nicht zu gefährden, regelt eine Betriebsvereinbarung die Grundlagen der gegenseitigen Akzeptanz von Rauchern und Nichtrauchern
  3. ein Verstoß gegen das Rauchverbot kann mit dienstrechtlichen Konsequenzen verbunden sein (Abmahnung, Kündigung)

Dazwischen liegt ein breites Fächerwerk an offenen Fragen der tatsächlichen operativen Umsetzung. Es geht schlussendlich darum, es allen recht zu machen: Rauchern und Nichtrauchern.

Gibt es einen Anspruch auf Raucherpause?

 Raucherpause (© cardephotography / fotolia.com)
Raucherpause (© cardephotography / fotolia.com)
Die gesetzlich geregelte Pause (§ 4 ArbZG) von 30 oder 45 Minuten kann der Arbeitnehmer nach freiem Ermessen nutzen. Es kann niemand verbieten, dass in der Pause (unter Einhaltung des Nichtraucherschutzes) geraucht wird. Einen Anspruch auf eine „Raucherpause“ gibt es nicht.  

Diese Pausen gelten nicht als Arbeitszeit und werden auch nicht bezahlt. Sollten weitere Pausen gemacht werden, beispielsweise um zu rauchen, ist das nur mit Einwilligung des Vorgesetzten möglich. 

Die Rauchpause, auch wenn sie mit dem Arbeitgeber abgesprochen wurde, ist keine Arbeitszeit. Damit greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, wenn etwas passiert.  Begründet wird dies damit, dass Rauchen eine private Angelegenheit sei und keinen Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit habe.

Ein sozialversicherungsrechtlicher Schutz durch die Berufsgenossenschaft ist folglich ausgeschlossen, selbst wenn keine Verletzung des Rauchverbotes vorgelegen hat.

Muss man sich zum Rauchen ausstempeln?

Wenn vom Vorgesetzten eine Raucherpause genehmigt wird, muss der Mitarbeiter den Arbeitsplatz verlassen (Nichtraucherschutz), ergo erfüllt er seine Leistungsverpflichtung nicht. Aus diesem Grund hat er keinen Anspruch auf Bezahlung und er muss die arbeitsfreie Zeit nachholen. Das wird mit der im Betrieb installierten und gebräuchlichen Zeitaufzeichnung protokolliert.

Muss der Arbeitgeber einen Raucher-Raum zur Verfügung stellen?

Es gibt keine gesetzliche Grundlage für einen Raucherraum. Allerdings kann kein Betrieb das Rauchen generell und komplett verbieten. Ausgenommen davon sind Betriebe, bei denen aus medizinischen oder technischen Gründen ein komplettes Verbot erforderlich ist (Intensivstationen, Krankenhäuser, Fabriken mit explosiven Waren, usw.).

Es wird deshalb Teil der Betriebsvereinbarung sein, ob für die Beschäftigten ein Raucherraum eingerichtet wird. Einfach „nach draußen“ gehen und Wind und Wetter ausgeliefert sein, ist möglicherweise nicht für jeden Arbeitnehmer akzeptabel.

Auch wenn ein Raucherraum eingerichtet ist: Rauchpausen sind entgeltfreie Zeiten.

Chef raucht am Arbeitsplatz – was kann man dagegen tun?

Wenn in einem Betrieb ein Rauchverbot erlassen ist, mittels BV geregelt wurde, dann gilt das auch für die Vorgesetzten und den „Chef“. Selbst wenn er als Leitungsorgan den Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung nicht unterworfen ist, ist er für den Nichtraucherschutz verantwortlich.

Laut § 242 BGB (Treu und Glauben) schuldet der Arbeitgeber den Schutz der Arbeitnehmer hinsichtlich Leben und Gesundheit. Damit obliegt es seiner Fürsorgepflicht Gesundheit und Leben seiner Beschäftigten nicht zu gefährden.

Verstößt er dagegen, hat der Mitarbeiter das Leistungsverweigerungsrecht bei gleichzeitiger Lohnfortzahlung. Das gilt bei eher kurzen Zeiten der Leistungsverweigerung.

Falls der Vorgesetzte sein Verhalten trotz Abmahnung nicht einstellt, steht dem Arbeitnehmer das Recht der sofortigen Eigenkündigung zu.

In solchen Fällen sollte immer auf die Begleitung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurückgegriffen werden.

Abmahnung oder Kündigung wegen Rauchens am Arbeitsplatz

Wenn ein Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung das Rauchverbot regelt und ein Arbeitnehmer verstößt dagegen sind Abmahnung und ggf. Kündigung die arbeitsrechtlichen Mittel.

Ein Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften, bspw. die brennende Zigarette im Tanklager, kann die fristlose Kündigung ohne Abmahnung nach sich ziehen.

Fachanwalt.de-Tipp: Seit einigen Jahren legt sich der „blaue Dunst“ aus den sogenannten E-Zigaretten um die Köpfe der Smoker und jener die sich nur durch Entfernung entziehen können.

E-Zigaretten fallen nicht unter das Rauchverbot, denn sie

  • hinterlassen keine Asche

  • keine Filter- oder andere Abfälle

  • sie werden nicht geraucht, nur gedampft

  • es gibt keinen Tabak

Ein Rauchverbot von E-Zigaretten ist mit dem Weisungs- und Direktionsrecht vereinbar, wird aber unter das Primat der Mitbestimmung (§87 BetrVG) fallen.

Die Tatsache, dass E-Zigaretten rechtlich in eine Grauzone fallen, sagt nichts über ihr gesundheitsschädigendes Potenzial aus.

Arbeitnehmer können mit Sicherheit die Belästigung durch den „Dampf“ geltend machen und eine für beide Seiten akzeptable Lösung herbeiführen.

FAQ zu Rauchen am Arbeitsplatz

Was versteht man unter "Rauchen am Arbeitsplatz"?

"Rauchen am Arbeitsplatz" bezeichnet das Rauchen von Tabakwaren oder anderen Substanzen während der Arbeitszeit oder auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers. Das umfasst auch das Rauchen in den Pausenräumen, Büros oder anderen gemeinschaftlichen Arbeitsbereichen.

Ist Rauchen am Arbeitsplatz erlaubt?

Das Rauchen am Arbeitsplatz ist seit dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes am 1. September 2007 in Deutschland grundsätzlich verboten. Das Gesetz regelt den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und verpflichtet Arbeitgeber dazu, rauchfreie Arbeitsplätze zu schaffen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt einige Ausnahmen von diesem Verbot, z.B. in der Gastronomie oder bei künstlerischen Darbietungen. Für Betriebe können Ausnahmen auch dann gelten, wenn es spezielle Raucherräume gibt, die bestimmten Anforderungen genügen.

Was sind die Folgen bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz?

Wenn Arbeitnehmer das Rauchverbot am Arbeitsplatz missachten, kann dies zu disziplinarischen Maßnahmen des Arbeitgebers führen. Dazu zählen z.B. Abmahnungen oder auch die Kündigung.

Wie kann man als Arbeitnehmer vorgehen, wenn das Rauchverbot am Arbeitsplatz nicht eingehalten wird?

Wenn das Rauchverbot am Arbeitsplatz nicht eingehalten wird, sollten Arbeitnehmer dies zunächst dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn dieser keine Abhilfe schafft, können sich Arbeitnehmer an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Was sind die gesundheitlichen Risiken des Rauchens am Arbeitsplatz?

Das Rauchen am Arbeitsplatz birgt erhebliche gesundheitliche Risiken für die Raucher selbst sowie für diejenigen, die dem Passivrauch ausgesetzt sind. Dazu gehören z.B. erhöhtes Krebsrisiko, Atemwegsbeschwerden oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Welche Maßnahmen kann ein Arbeitgeber ergreifen, um rauchfreie Arbeitsplätze zu schaffen?

Ein Arbeitgeber kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um rauchfreie Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu zählen z.B. das Einrichten von Raucherräumen außerhalb des Gebäudes, das Verbot des Rauchens auf dem Betriebsgelände oder die Aufklärung der Mitarbeiter über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens.

Wie können Arbeitgeber Mitarbeiter unterstützen, die mit dem Rauchen aufhören möchten?

Ein Arbeitgeber kann Mitarbeiter, die mit dem Rauchen aufhören möchten, auf verschiedene Weise unterstützen. Dazu zählen z.B. die Bereitstellung von Informationsmaterialien, die Organisation von Nichtraucher-Kursen oder auch die Übernahme der Kosten für Nikotinersatztherapien wie z.B. Nikotinpflaster oder -kaugummis.

Wie können Arbeitnehmer selbst dazu beitragen, rauchfreie Arbeitsplätze zu schaffen?

Auch Arbeitnehmer können dazu beitragen, rauchfreie Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu zählen z.B. das Einhalten des Rauchverbots am Arbeitsplatz sowie das Vermeiden des Rauchens in der Nähe von Nichtrauchern. Raucher können zudem Rücksicht auf ihre Kollegen nehmen, indem sie sich außerhalb des Betriebsgeländes zum Rauchen begeben oder in Raucherräumen mit ausreichender Belüftung rauchen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für das Rauchverbot am Arbeitsplatz?

Das Rauchverbot am Arbeitsplatz basiert auf dem Nichtraucherschutzgesetz, welches am 1. September 2007 in Deutschland in Kraft getreten ist. Das Gesetz regelt den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und verpflichtet Arbeitgeber dazu, rauchfreie Arbeitsplätze zu schaffen.

Wie hat sich die Situation in Bezug auf Rauchen am Arbeitsplatz in den letzten Jahren verändert?

In den letzten Jahren hat sich die Situation in Bezug auf Rauchen am Arbeitsplatz deutlich verbessert. Immer mehr Arbeitgeber setzen Maßnahmen um, um rauchfreie Arbeitsplätze zu schaffen. Auch die gesellschaftliche Akzeptanz des Rauchens hat abgenommen, was dazu beiträgt, dass Raucher immer seltener am Arbeitsplatz rauchen.

Fachanwalt.de-Tipp: Das Rauchen am Arbeitsplatz ist seit dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in Deutschland grundsätzlich verboten. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, rauchfreie Arbeitsplätze zu schaffen. Verstöße gegen das Rauchverbot können zu disziplinarischen Maßnahmen führen. Arbeitnehmer können dazu beitragen, rauchfreie Arbeitsplätze zu schaffen, indem sie das Rauchverbot einhalten und Rücksicht auf ihre Kollegen nehmen.

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