Abmahnung wegen Krankheit – wann kann ein Mitarbeiter abgemahnt werden?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 21. Oktober 2023

Manch ein Arbeitnehmer fragt sich, ob sein Job eventuell in Gefahr ist, wenn er (wiederholt) arbeitsunfähig ist. Geht es um die Abmahnung wegen Krankheit muss unterschieden werden. Wegen des Krankseins selbst kann nicht abgemahnt werden. Wohl aber, wenn keine oder eine verspätete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht wird.

Wann ist eine arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Krankheit möglich?

Abmahnung wegen Krankheit? (© africa studio / Fotolia.com)
Abmahnung wegen Krankheit? (© africa studio / Fotolia.com)
Eine Abmahnung zielt darauf ab, den Arbeitnehmer auf ein unangemessenes Verhalten bzw. ein Fehlverhalten hinzuweisen. So soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, eben dieses Verhalten zu ändern. Eine Krankheit jedoch kann nicht als Fehlverhalten eingestuft werden, da sie vonseiten des Arbeitnehmers nicht steuerbar ist. Es ist somit nicht die Schuld des Arbeitnehmers sollte er krank werden. Demnach ist auch keine Abmahnung wegen Krankheit möglich.

Was jedoch vom Arbeitnehmer verlangt werden kann ist, dass er dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit anzeigt und ein ärztliches Attest für eine Arbeitsunfähigkeit vorlegt. Unterlässt es der Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber unverzüglich seine Krankmeldung mitzuteilen, riskiert er durchaus eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.

Fachanwalt.de-Tipp: Arbeitnehmer sollten unbedingt berücksichtigen, dass es durchaus dann zu einer Abmahnung während einer Krankheit kommen kann, wenn in dieser Zeit einer Beschäftigung nachgegangen wird, für die der Arbeitnehmer eigentlich arbeitsunfähig krankgeschrieben ist. Ein solches Verhalten muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen. Sollte sogar ein Betrugsversuch nachgewiesen werden können, ist auch eine fristlose Kündigung denkbar!

Häufige oder wiederholte Krankheit

Für den Arbeitgeber steht eine häufige oder wiederholte Krankheit des Arbeitnehmers natürlich den eigenen unternehmerischen Interessen entgegen. Jedoch handelt es sich bei einer Krankheit um einen unverschuldeten Zustand, der nicht im Zusammenhang mit dem Verhalten des Arbeitnehmers gebracht werden kann.

Wird die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bestätigt, ist es nicht zulässig, den Arbeitnehmer wegen einer Krankmeldung abzumahnen. Es gibt seltene Fälle, in denen eine personenbedingte Kündigung aus Krankheitsgründen zulässig sein kann, etwa bei häufigen Kurzerkrankungen oder einer langanhaltenden Krankheit.

Die Voraussetzungen sind dann jedoch sehr eng gesteckt. Die Gründe für eine krankheitsbedingte Kündigung werden in vier Gruppen unterschieden:

  • Häufige Arbeitsunfähigkeit
  • Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
  • Lang andauernde Arbeitsunfähigkeit
  • Krankheitsbedingte Leistungsmängel

Für eine krankheitsbedingte Kündigung wären in diesen Fällen jedoch noch weitere Voraussetzungen notwendig. Dazu gehören eine negative Gesundheitsprognose, eine wirtschaftliche oder betriebliche Interessenbeeinträchtigung des Arbeitgebers und eine Interessenabwägung.

Nicht rechtzeitige oder fehlende Krankmeldung

Krankmeldung und Abmahnung (© Stockfotos-MG / Fotolia.com)
Krankmeldung und Abmahnung (© Stockfotos-MG / Fotolia.com)
Eine Abmahnung wegen Krankheit ist, wie erwähnt, nicht möglich, da es sich bei Krankheiten nicht um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Anders verhält es sich jedoch bei einer fehlenden oder verspäteten Krankmeldung. Den Arbeitnehmer trifft die Pflicht, sich zeitnah beim Arbeitgeber krank zu melden. Tut er dies nicht, ist es zulässig, ihn abzumahnen.

In § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.“

Unter „unverzüglich“ ist hier „ohne schuldhaftes Zögern“ zu verstehen. Sobald der Arbeitnehmer merkt, dass er arbeitsunfähig ist, hat er dies dem Arbeitgeber mitzuteilen, also auch schon, bevor er einen Arzt aufsucht. Nur so ist es dem Arbeitgeber möglich, den Arbeitsausfall so früh wie möglich zu kompensieren.

Von dieser Krankmeldung zu unterscheiden ist die Krankschreibung, die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Mit dieser wird die Krankmeldung auch ärztlich bestätigt. Eine solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss zwingend vorgelegt werden, wenn der Arbeitnehmer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist. Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung, ist er abmahnfähig. Kommt es wiederholt zu demselben Fehlverhalten, kann auch die Kündigung ausgesprochen werden.

Abmahnung bei angekündigter Krankheit

Unter Umständen kann es gerechtfertigt sein, eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Krankwerden droht. Jedoch wird hier im Einzelfall zu entscheiden sein. Schließlich kann es auch möglich sein, dass der Arbeitnehmer sich schon krank fühlt und sich somit eine Erkrankung schon angekündigt hat.

Vermieden werden sollten jedoch Aussagen wie „dann werde ich eben krank“, wenn beispielsweise ein Urlaubstag nicht gewährt wird. Wer sich dann tatsächlich krankschreiben lässt, obwohl objektiv keine Erkrankung vorliegt, der riskiert den Vorwurf, die Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu missbrauchen, um in den Genuss eines unberechtigten Vorteils zu kommen. Auch ohne Abmahnung kann es in einem solchen Fall zur außerordentlichen Kündigung kommen.

Muster: Abmahnung wegen Krankheit

Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen fehlender oder verspäteter Krankmeldung abmahnen, muss sehr genau genannt werden, wegen welchem konkreten Vorfall die Abmahnung erfolgt. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, damit dieser die Wirksamkeit der Abmahnung überprüft. Eine Abmahnung wegen fehlender oder verspäteter Krankmeldung kann nach folgendem Muster aufgebaut werden:

Name und Adresse des Arbeitgebers

 

Name und Adresse des Arbeitnehmers

 

                                                                                                                                   Ort, Datum

Abmahnung wegen fehlender / verspäteter Krankmeldung


Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,
 

leider mussten wir feststellen, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anlässlich Ihrer Krankheit vom … bis … erst verspätet am … / bis jetzt noch nicht nachgekommen sind. Krankheitsbedingt war es Ihnen nicht möglich, vom … bis … zur Arbeit zu erscheinen.
 

Wir berufen uns auf die für unser Unternehmen geltende Betriebsvereinbarung, nach der Sie Ihre ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von … Tagen vorlegen müssen. Demnach hätten Sie Ihr ärztliches Attest bereits am … vorlegen müssen.
 

In der verspäteten Vorlage des ärztlichen Attests erst am … / bisher fehlenden Vorlage des ärztlichen Attests liegt somit ein Verstoß gegen Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten. Wir weisen Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, Ihren arbeitsrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen und sich an die Vorgaben zur Vorlage des ärztlichen Attests zu halten. Sollte sich der oben genannte Vorfall wiederholen, behalten wir es uns vor, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.
 

Ihrer Personalakte wird eine Durchschrift der Abmahnung hinzugefügt.
 

Mit freundlichen Grüßen,
 

... (Unterschrift Arbeitgeber)
 

Unterschrift Arbeitnehmer als Bestätigung, die Abmahnung erhalten zu haben: …..

Sie können hier ein Muster einer Abmahnung wegen Krankmeldung als Word Dokument herunterladen

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Reaktion auf eine Abmahnung

Hat man als Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen Krankheit erhalten, sollte man es zunächst einmal unterlassen, sich direkt zu rechtfertigen oder gegenüber dem Vorgesetzten übereilt Stellung zu nehmen. Wird eine schriftliche Stellungnahme gefordert, ist es immer ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, dies gilt vor allem dann, wenn es sich um ungerechtfertigte Vorwürfe handelt oder eine Entlassung im Raum steht. Von dem Arbeitnehmer kann nicht, auch bei berechtigten Vorwürfen, verlangt werden, diese zu bestätigen. Hat man sein Attest tatsächlich verspätet eingereicht, kann es sinnvoll sein, eine ehrlich gemeinte Entschuldigung vorzubringen.

Fachanwalt.de-Tipp: Auch der Personal- oder Betriebsrat ist ein kompetenter Ansprechpartner in dieser Situation!

FAQ zu Abmahnung wegen Krankheit

Kann eine Person aufgrund ihrer Krankheit abgemahnt oder gekündigt werden?

Nein, eine Person kann aufgrund ihrer Krankheit nicht abgemahnt oder gekündigt werden. In Deutschland ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar, das Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Eine Krankheit ist kein Grund für eine Kündigung, solange sie nicht zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führt oder eine wesentliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen darstellt.

Kann eine Abmahnung aufgrund einer Krankheit dennoch ausgesprochen werden?

Ja, eine Abmahnung kann aufgrund einer Krankheit ausgesprochen werden, wenn die Krankheit Auswirkungen auf die Arbeitsleistung hat oder wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt. Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich mitteilt und die dokumentiert, dass eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten vorliegt.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Abmahnung wegen Krankheit ausgesprochen werden?

Eine Abmahnung wegen Krankheit kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten während einer krankheitsbedingten Abwesenheit nicht erfüllt hat. Hierzu zählen insbesondere:

  • Unzureichende oder verspätete Krankmeldung
  • Nichtvorlage einer ärztlichen Bescheinigung
  • Verletzung der Genesungsobliegenheit
  • Nichtteilnahme an betrieblichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit

Wann kann eine Kündigung aufgrund einer Krankheit ausgesprochen werden?

Eine Kündigung aufgrund einer Krankheit kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig ist oder wenn die betrieblichen Interessen aufgrund der Krankheit beeinträchtigt sind. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, vor einer Kündigung eine umfassende Prüfung der Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und zur Vermeidung einer Kündigung durchzuführen.

Was bedeutet "betriebliche Interessen"?

Betriebliche Interessen sind alle berechtigten Interessen des Arbeitgebers, die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. Dazu können z.B. Produktionsabläufe, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die Wahrung von Betriebsgeheimnissen gehören.

Was kann der Arbeitgeber tun, wenn der Arbeitnehmer häufig krank ist?

Wenn der Arbeitnehmer häufig krank ist, kann der Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen ergreifen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • K ündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen oder Langzeiterkrankungen
  • Änderungskündigung
  • Freistellung oder Reduzierung der Arbeitszeit

Vor der Ergreifung solcher Maßnahmen sollte der Arbeitgeber jedoch immer das persönliche Gespräch mit dem Arbeitnehmer suchen und gegebenenfalls gemeinsam nach Lösungen suchen.


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