Bedrohung von Mitarbeitern kann unter Umständen zur fristlosen Kündigung führen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 21. September 2023

Im Eifer des Gefechts lässt sich so manch ein Arbeitnehmer allzu schnell zu unüberlegten Äußerungen hinreißen. Diese bleiben aber durchaus nicht immer ohne Konsequenz. Bedrohung von Mitarbeitern muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen und auch Drohungen gegen den Chef selbst ziehen in der Regel ernsthafte arbeitsrechtliche Folgen nach sich. Arbeitsgerichte haben sich schon mehrfach mit entsprechenden Fällen beschäftigt, bei denen eine fristlose Kündigung bei einer Bedrohung gegen Mitarbeiter und Chef als zulässig befunden wurde.

Bedrohung am Arbeitsplatz durch Kollegen

Kommen Kollegen miteinander nicht gut aus, ist dies eine Sache. Konsequenzen sind jedoch dann zu befürchten, wenn es zu Bedrohungen am Arbeitsplatz durch Kollegen kommt. Legt ein Kollege einem anderen gegenüber aggressives Verhalten an den Tag, führt dies zu einer Störung des Betriebsfriedens. Eine harmonische und erfolgreiche Zusammenarbeit ist nicht mehr möglich.

Bedrohung am Arbeitsplatz (© minerva-studio / fotolia.com)
Bedrohung am Arbeitsplatz (© minerva-studio / fotolia.com)
Dabei sind grobe Beleidigungen von Kollegen an sich geeignet, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Es liegt im Ermessen des Gerichts zu entscheiden, was im Einzelfall als grobe Beleidigung zu verstehen ist. So wird auch der allgemeine Umgangston im Unternehmen oder Betrieb eine Rolle spielen. In der Baubranche etwa, herrscht im Üblichen ein generell rauerer Umgangston, als etwa in einer Praxis.

Auch berücksichtigt wird die Heftigkeit der Beschimpfung. In einem Fall kam das Landesarbeitsgericht Berlin zu dem Urteil, dass die Beschimpfung „Du blöde Kuh“ eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigt, wenn nicht zuvor eine Abmahnung erteilt wurde.

Darüber hinaus trifft den Arbeitgeber die Pflicht, seine Arbeitnehmer vor tätlichen Angriffen zu schützen. Daher ist eine außerordentliche Kündigung auch im Falle von körperlichen Auseinandersetzungen gerechtfertigt. Wird ein Arbeitnehmer Kollegen gegenüber handgreiflich, muss und darf der Arbeitgeber dies nicht hinnehmen. Hier hat er sich an seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern zu halten und für die Wahrung des Betriebsfriedens zu sorgen. Dafür muss er die geeigneten Maßnahmen ergreifen, damit das geordnete Zusammenleben der Betriebsgemeinschaft wiederhergestellt wird. Führt das Verhaltens eines Arbeitnehmers zu einer nachhaltigen Störung des geordneten Zusammenlebens der Betriebsgemeinschaft, ist es dem Arbeitgeber auch möglich, diesem zu kündigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Störung auch zu einer Beeinträchtigung des Produktionsablaufs führt.

Wer selbst Opfer einer Bedrohung durch einen Kollegen wurde, sollte dies keinesfalls einfach auf sich beruhen lassen und die Angriffe stillschweigend hinnehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich entsprechend beraten zu lassen, wie in einer solchen Situation am besten zu verfahren ist. Ansprechpartner sind hier u.a. der Betriebsrat und die Geschäftsführung. Auch kann gegebenenfalls Strafanzeige gestellt werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann auch hier beratend tätig werden!

Mitarbeiter bedroht Chef

Nicht wenige Angestellte sind im täglichen Umgang mit ihrem Chef einer Geduldsprobe ausgesetzt. Wer hier aber die Nerven verliert und sich zu unbedachten drohenden Äußerungen hinreißen lässt, muss mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Drohungen gegenüber dem Chef können eine Kündigung rechtfertigen, und das auch, ohne dass es zuvor zu einer Abmahnung kam. Die Drohung muss dazu widerrechtlich sein, jedoch kommt es laut es Bundesarbeitsgericht nicht darauf an, dass die Drohung auch den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB erfüllt.

Laut Bundesarbeitsgericht, kann eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB auch als Reaktion auf eine nicht strafbare, jedoch erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten folgen. Ist es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, den betreffenden Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, kann dieser sich fristlos von ihm trennen. So entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf beispielsweise in einem Fall, in dem der Arbeitnehmer den Arbeitgeber anrief und mit dem Tode bedrohte. Die Pflichtverletzung wurde hier als so schwerwiegend angesehen, dass eine Abmahnung obsolet war und der Arbeitnehmer wirksam fristlos entlassen werden durfte.

Beispiel-Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Frankfurt

Ebenfalls als nicht notwendig wurde eine vorherige Abmahnung durch das Landesarbeitsgericht Frankfurt erachtet, als es um einen Fall ging, in dem ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber mit „Leck mich am Arsch“ beschimpfte. Das Gericht sah diese Äußerung als grobe Beleidigung und somit die fristlose Kündigung auch ohne vorherige Kündigung als gerechtfertigt.

Beispiel-Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach

In einem anderen Fall, den das Arbeitsgericht Mönchengladbach zu entscheiden hatte, ging es um einen Arbeitnehmer, der u.a. folgende Äußerung gegenüber seinem Chef tätigte: „Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation […].“ Der Arbeitgeber kündigte den Arbeitnehmer darauf fristlos, dieser zeigte jedoch wenig Einsicht und zog vor Gericht. Dort rechtfertigte er sich damit, von seinem Chef massiv provoziert worden zu sein. Das Gericht bestätigte die Drohung mit Gewalt als wirksamen Kündigungsgrund. Zudem konnte der Arbeitnehmer die behauptete Provokation in der Verhandlung nicht nachweisen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Arbeitnehmer, die mit Gewalt drohen oder sogar tätlich werden, mit einer fristlosen Kündigung rechnen müssen. Und das auch, wenn zuvor keine Abmahnung erfolgte. Denn allein durch die Androhung von Gewalt sei eine Straftat gegeben, die der Arbeitgeber keinesfalls hinnehmen und dulden müsse.

Fachanwalt.de-Tipp: Arbeitgebern sei daher geraten, entsprechende Vorfälle sorgfältig zu dokumentieren, um sie ausreichend darlegen und beweisen zu können. Ebenfalls wird empfohlen, wenigstens eine Abmahnung auszusprechen.

Wer sich zu entsprechend unzulässigen Äußerungen hat hinreißen lassen und es so zu einem erheblichen Verstoß arbeitsvertraglicher Pflichten kam, sollte sich direkt bei seinem Chef entschuldigen. Arbeitsgerichte rechnen Arbeitnehmern ernstgemeinte Entschuldigungen positiv an, wodurch sich auch der Grad des Verschuldens mildern lässt.

Folge: Fristlose Kündigung wegen Bedrohung von Mitarbeitern

Gerichte haben in entsprechend gelagerten Fällen schon mehrfach die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung bejaht, wenn es zu aggressivem Verhalten am Arbeitsplatz kam. Aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf geht dabei jedoch hervor, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass es zu einer Bedrohung von Kollegen kam. Die Beweislast liegt also beim Arbeitgeber. Es obliegt ihm, dem Mitarbeiter sein Fehlverhalten nachzuweisen, auf dem die Kündigung beruht. Die Bedrohung von Kollegen an sich rechtfertigt durchaus eine fristlose Kündigung, schlechte Karten vor Gericht hat der Arbeitgeber aber dann, wenn er das Fehlverhalten nicht beweisen kann.

Fachanwalt.de-Tipp: Wer eine Kündigung aufgrund Bedrohung von Mitarbeitern erhalten hat, sollte sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Mit diesem kann die Sachlage erörtert und innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung auch Kündigungsschutzklage erhoben werden.

FAQ zum Thema "Bedrohung durch Arbeitnehmer"

Was ist eine Bedrohung durch Arbeitnehmer?

Eine Bedrohung durch Arbeitnehmer liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer mit Gewalt, Drohungen oder anderen Mitteln einschüchtert oder bedroht. Dabei kann es sich beispielsweise um verbale Drohungen oder körperliche Übergriffe handeln.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Bedrohung durch Arbeitnehmer?

Eine Bedrohung durch Arbeitnehmer ist ein schwerwiegender Vorfall, der arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Arbeitnehmer kann fristlos gekündigt werden und strafrechtlich wegen Bedrohung oder Nötigung belangt werden.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es gegen Bedrohung durch Arbeitnehmer?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Bedrohung durch andere Mitarbeiter zu schützen. Dazu können Sicherheitsmaßnahmen wie Überwachungskameras, Sicherheitspersonal oder ein Sicherheitskonzept beitragen. Es kann auch ratsam sein, ein Anti-Mobbing-Programm zu implementieren und Konfliktlösungsstrategien zu fördern.

Was kann ein Arbeitgeber tun, wenn er von einem Arbeitnehmer bedroht wird?

Wenn ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer bedroht wird, sollte er unverzüglich die Polizei und/oder einen Anwalt einschalten. Der Arbeitnehmer sollte bis zur Klärung des Vorfalls vom Arbeitsplatz ferngehalten werden. Der Arbeitgeber sollte auch alle relevanten Beweise sammeln, um den Vorfall zu dokumentieren.

Was kann ein Arbeitnehmer tun, wenn er von einem anderen Arbeitnehmer bedroht wird?

Wenn ein Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitnehmer bedroht wird, sollte er dies unverzüglich seinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung melden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Vorfall zu untersuchen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um den betroffenen Arbeitnehmer zu schützen. Der Arbeitnehmer kann auch eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Welche Rolle spielt das Arbeitsrecht bei Bedrohung durch Arbeitnehmer?

Das Arbeitsrecht regelt die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer Bedrohung durch Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat.

Welche Rolle spielt das Strafrecht bei Bedrohung durch Arbeitnehmer?

Das Strafrecht regelt die strafrechtlichen Konsequenzen einer Bedrohung durch Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann angeklagt werden. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, je nach Einzelfall. Der Arbeitgeber kann als Mittäter belangt werden, wenn er die Bedrohung des Arbeitnehmers toleriert oder fördert.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine Bedrohung durch den Arbeitnehmer ist ein schwerwiegender Vorfall, der sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es ist daher wichtig, dass Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeiter vor Bedrohung zu schützen, und dass Arbeitnehmer Bedrohungen am Arbeitsplatz unverzüglich melden. Durch eine Sensibilisierung der Mitarbeiter für das Thema und die Implementierung von Konfliktlösungsstrategien kann dazu beigetragen werden, dass Bedrohungen am Arbeitsplatz vermieden werden.

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