Überstunden verweigern – welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und mit welchen Folgen müssen sie rechnen

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 20. September 2023

Wenn anderswo über zu wenig Arbeit geklagt wird – in Deutschland sind wir weit weg davon. Wenn man den Statistiken glauben darf, arbeiten 60% aller Arbeitnehmer mehr, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart. Des einen Leid – des anderen Freud. Viele Arbeitnehmer sind ganz zufrieden damit. Mehr Arbeit heißt mehr Freizeit oder mehr Geld. Anderen wiederum gefällt das nicht. Sie können gut und gern auf Mehrarbeit und Überstunden verzichten. Können sie zur Anordnung des Chefs einfach „Nein“ sagen? Ist das mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen verbunden? Gibt es Möglichkeiten Überstunden von vornherein auszuschließen. Finden Sie hier Antworten auf ihre Fragen.

Angeordnete Überstunden verweigern – das sagt das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht kennt zwei Umstände:

  • Die mögliche Überschreitung der Regelarbeitszeit ist in Arbeits-, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt: der Anordnung muss Folge geleistet werden
  • Es besteht keine derartige Regelung: keine Pflicht zur Leistung von Überstunden / Mehrarbeit

Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktions- und Weisungsrechts (§ 106 GewO) über Lage und Zeitraum der Arbeitszeit weitgehend bestimmen.

Wenn eine vertragliche Regelung besteht, dann kann der Arbeitgeber Überstunden / Mehrarbeit anordnen, hat allerdings einige Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Das Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit an Werktagen 8 Stunden beträgt. Eine Ausdehnung bis zu 10 Stunden pro Werktag ist möglich, wenn der Ausgleich innerhalb von 6 Monaten erfolgt. Die durchschnittliche Stundenanzahl von 8 Stunden pro Werktag im Beobachtungszeitraum von 6 Monaten wird nicht wesentlich überschritten.
  • Der Arbeitgeber hat bei der Anordnung von Überstunden, die im Arbeitszeitgesetz geregelten Pausen und Ruhezeiten zu beachten (§§ 4,5 ArbZG).
  • Die erwartete Leistung von Überstunden muss (4 Tage im Voraus) angekündigt werden (ausgenommen betriebliche Notfälle)
  • Der Betriebsrat muss der Anordnung von Überstunden zustimmen.

Der Arbeitgeber hat bei Anordnung von Überstunden die Interessen des Arbeitnehmers im Auge zu behalten. Sprechen private Gründe gegen die Leistung von Überstunden, dann kann sie der Arbeitnehmer verweigern. Schlussendlich ist es eine Abwägung der Interessen. Wenn die Überstunden erforderlich sind, um Schaden vom Unternehmen abzuwehren, dann ist das Interesse des Arbeitgebers möglicherweise höher zu bewerten

Wenn es sich um betriebliche Notfälle handelt (Unfälle, Elementarereignisse, Produktionsausfall …) kann für Arbeitnehmer, im Rahmen der Verpflichtung zu Treue und Solidarität gegenüber dem Arbeitgeber, die Pflicht zur Mehrleistung bestehen. 

Kann man unbezahlte Überstunden verweigern?

Überstunden verweigern (© fizkes / fotolia.com)
Überstunden verweigern (© fizkes / fotolia.com)
Wie in den meisten Fällen kommt es auf den Inhalt des Arbeitsvertrages an. Wenn der Vertrag keine Überstunden / Mehrarbeit vorsieht, besteht auch keine Leistungspflicht. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung jede erbrachte Leistung zu entgelten. Unbezahlte Überstunden würden einer Verkürzung des vereinbarten Arbeitslohnes entsprechen und sind somit nicht zulässig.

Der so betroffene Arbeitnehmer kann die Leistung verweigern. Seitens des Arbeitgebers gilt das „Maßregelungsverbot“. Es darf niemand bestraft werden, der von seinen Rechten Gebrauch macht (§612a BGB).

Wenn im Arbeitsvertrag die erwartete Leistung nicht klar formuliert wurde, dann ist dieser Passus ungültig und nicht rechtens. Zum Beispiel ist die Formulierung „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgedeckt…“ nicht zulässig.

Die Vereinbarung „Mit dem Gehalt sind vier Überstunden in der Woche abgedeckt. Darüberhinausgehende Überstunden / Mehrarbeit werden in Form von Zeitausgleich abgegolten“ ist klar und unmissverständlich.

Überstunden aus gesundheitlichen Gründen ablehnen

Falls erforderlich kann bereits im Arbeitsvertrag die Leistung von Überstunden / Mehrarbeit aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen werden.

Falls ein Arbeitnehmer bei rechtzeitiger Vorankündigung (4 Tage) die Leistung zu Überstunden aus gesundheitlichen Gründen ablehnt, dann liegt es im Ermessenspielraum des Arbeitgebers diese Begründung anzuerkennen.

Falls die Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, kann es nicht schaden, diese Einschränkungen durch ein ärztliches Attest zu belegen.

Es gab schon Fälle, bei denen Arbeitgeber ihren, angeblich so kranken Mitarbeiter, in den sozialen Medien bewundern konnten. Bei Freizeitaktivitäten, die das Vorliegen einer Erkrankung keinesfalls bestätigen. Solche Fälle wirken sich nicht positiv auf das wechselseitige Vertrauensverhältnis aus. Im Übrigen liegt eine böswillige Täuschung vor, die mit arbeits- und dienstrechtlichen Konsequenzen verbunden ist.

Wenn man in Teilzeit oder Minijob keine Überstunden machen möchte

Grundsätzlich widersprechen sich Überstunden / Mehrarbeit und die Teilzeitbeschäftigung. Es besteht deshalb keine Leistungspflicht für Überstunden. Ausgenommen sind wiederum Notsituationen (Naturkatastrophen, Brände, etc.). In diesen Fällen können vom Arbeitgeber einseitig Überstunden angeordnet werden.

Falls ein Teilzeitbeschäftigter regelmäßig Überstunden machen muss, kann dies zu einer Vertragsänderung führen. Aus der Teilzeit- wird eine Vollzeitstelle. Auch ohne schriftliche Vereinbarung gilt dies als „stillschweigende“ Übereinkunft und kann vom Arbeitgeber nicht einseitig zurückgenommen werden.

Wenn der Mitarbeiter sein Einverständnis zu einer Reduzierung der Stundenanzahl verweigert, kann nur eine Änderungskündigung das Teilzeitverhältnis wiederherstellen.

Überstunden in der Ausbildung verweigern

Minderjährige Auszubildende (unter 18 Jahren) sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geschützt. Es sind in der Ausbildung keine Überstunden vorgesehen, das Tageslimit beträgt 8 Stunden. In Ausnahmefällen, wenn der entsprechende Ausgleich in der gleichen Woche stattfindet, kann das Limit auf 8,5 Stunden erhöht werden. Es dürfen nur solche Tätigkeiten verrichtet werden, die mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen.

Wenn in einem Unternehmen vorübergehend unaufschiebbare Arbeiten – bedingt durch Notfälle – anfallen und kein erwachsener Beschäftigter zur Verfügung steht, können Jugendliche außerhalb der Regelarbeitszeit zur Beschäftigung herangezogen werden (§21 Abs. 1 JArbSchG).

Diese Mehrarbeit muss durch Verkürzung der Arbeitszeit innerhalb der folgenden drei Wochen ausgeglichen werden (§ 21 Abs.2 JArbSchG).

Kann der Betriebsrat Überstunden ablehnen?

Ablehnung durch Betriebsrat (© makibestphoto / fotolia.com)
Ablehnung durch Betriebsrat (© makibestphoto / fotolia.com)
Der Betriebsrat hat laut § 87 Abs. 3 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, wenn die Arbeitszeit über das betriebsübliche Maß verlängert werden soll.

Die Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Interessen der vertretenen Beschäftigten zu wahren und mit dem Arbeitgeber die Bedingungen so zu verhandeln, bis beide Seiten damit einverstanden sind.

Der Betriebsrat kann Überstunden nicht grundsätzlich ablehnen, denn er hat nicht das Recht in die Geschäftsführung einzugreifen. Er kann nur die Bedingungen beeinflussen. Ein doch denkbarer Grund die Anordnung von Überstunden zu verweigern, könnte darin liegen, dass der Betriebsrat Neueinstellungen erzwingen will, weil sonst eine unzumutbare Belastung und die Gefährdung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mögliche Folgen wären.

Falls keine Einigung zustande kommt, kann von beiden Seiten die Einrichtung einer Einigungsstelle gefordert werden.

Ohne Zustimmung des Betriebsrates können Arbeitnehmer die Zustimmung zu Überstunden verweigern, da es sich um eine einseitige Anordnung handelt. Sie ist unwirksam, da das Recht der Mitbestimmung nicht beachtet wurde.  Allerdings ist zu beachten, dass es sich um ein kollektivvertragliches Recht handelt, also nur für mehrere Beschäftigte anzuwenden ist. Einzelvertragliche Lösungen fallen nur darunter, wenn eine gewisse präjudizielle Wirkung nicht auszuschließen ist.

Folgen: Kann die Verweigerung zu einer Kündigung führen

Falls die Leistung von Überstunden verweigert wird, obwohl es zustimmende einzel- oder kollektivvertragliche Regelungen gibt und kein sonstiger ernstzunehmender Verweigerungsgrund vorliegt, handelt es sich um Arbeitsverweigerung.

Die Konsequenzen aus dem Arbeits- und Dienstrecht sind Abmahnung und Kündigung. In schwerwiegenden Fällen (bspw. Täuschungsabsicht) auch die fristlose Entlassung.

Fachanwalt.de-Tipp: Wenn die Beschäftigten eines Betriebes nicht dem Kündigungsschutz unterliegen (Kleinbetrieb) dann kann der Arbeitgeber ohne Grund kündigen.
Er muss dem Arbeitnehmer nicht sagen, dass er dies aus dem Grund tut, weil er die Überstunden verweigert hat. Es ist ratsam Überstunden vorerst nicht zu verweigern, sondern sie unter Vorbehalt zu leisten
Erst in späterer Folge kann das Bestehen einer Verpflichtung arbeitsrechtlich geprüft werden.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann im Zweifel bei einer Betroffenheit beratend zur Hilfe konsultiert werden.

FAQ zu Überstunden verweigern

Was sind Überstunden?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen. Die genaue Definition variiert je nach Land und Branche. In Deutschland gilt in der Regel eine Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche als regulär. Alles, was darüber hinausgeht, zählt als Überstunde.

Sind Überstunden erlaubt?

Ja, Überstunden sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen vereinbart wurden. Auch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist möglich. Allerdings müssen die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und zum Arbeitszeitgesetz der EU (AZG) eingehalten werden. Demnach darf die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt nicht überschritten werden.

Muss ich Überstunden machen?

Das kommt darauf an. Wenn Überstunden im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen vereinbart wurden, kann der Arbeitgeber diese einfordern. Ohne entsprechende Vereinbarung ist der Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.

Kann ich Überstunden verweigern?

Ja, der Arbeitnehmer hat das Recht, Überstunden zu verweigern, wenn diese nicht im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen vereinbart wurden oder wenn die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und zum Arbeitszeitgesetz der EU (AZG) überschritten werden.

Welche Konsequenzen hat die Verweigerung von Überstunden?

Die ungerechtfertigte Verweigerung von Überstunden kann Konsequenzen haben, zum Beispiel eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Werde ich für geleistete Überstunden bezahlt?

Ja, in der Regel werden Überstunden bezahlt. Die genaue Vergütung ist im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen geregelt. In manchen Fällen kann auch Freizeitausgleich gewährt werden.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mich zur Ableistung von Überstunden zwingt?

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Ableistung von Überstunden zwingt, die nicht im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen vereinbart wurden oder die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und zum Arbeitszeitgesetz der EU (AZG) überschreiten, kann der Arbeitnehmer dies ablehnen und schriftlich beim Arbeitgeber beanstanden. Wenn der Arbeitgeber dennoch darauf besteht, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Hierbei empfiehlt es sich, einen Anwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) hinzuzuziehen.

Kann ich Überstunden verweigern, wenn ich eine Familie habe?

Nein, das Vorhandensein einer Familie ist kein Grund, Überstunden zu verweigern. Allerdings muss der Arbeitgeber bei der Anordnung von Überstunden auf die individuelle Lebenssituation des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. So kann zum Beispiel die Pflege von Kindern oder Angehörigen ein Grund sein, Überstunden abzulehnen.

Fachanwalt.de-Tipp: Überstunden können eine Belastung für Arbeitnehmer darstellen und sollten daher nur in angemessenem Maß und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen angeordnet werden. Arbeitnehmer haben das Recht, Überstunden zu verweigern, wenn diese nicht im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen vereinbart wurden oder wenn die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und zum Arbeitszeitgesetz der EU (AZG) überschritten werden. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich vor der Verweigerung von Überstunden rechtlich beraten zu lassen.

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