Ist beim Minijob eine Steuererklärung abzugeben?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 16. September 2023

Minijobs sind nicht nur bei Studenten oder Schülern sehr beliebt, viele Arbeitnehmer gehen einer solchen geringfügigen Beschäftigung auch neben dem Haupt-Job nach, um ihr Gehalt aufzustocken. Der Vorteil ist, dass sich hier die Lohnsteuer pauschalieren lässt. Doch muss eine geringfügige Beschäftigung auch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden? Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Minijob & Steuererklärung.

Fallen beim Minijob Steuern an?

Minijob & Steuererklärung (© marco2811 - stock.adobe.com)
Minijob & Steuererklärung (© marco2811 - stock.adobe.com)
Bei dem Minijob, auch als geringfügige Beschäftigung oder 450-Euro-Job bekannt, gibt es zwei Arten:

  • Minijobs mit geringfügiger Entlohnung

Der durchschnittliche monatliche Verdienst darf hier nicht über 520 Euro liegen. Die Vorschriften zum Mindestlohn sind zu beachten. Der Jahresverdienst darf bei höchstens 6.760,00 Euro liegen. Bewegt man sich innerhalb dieser Jahresgrenze, darf auch das Monatsgehalt höher als 520 Euro ausfallen.

  • Minijobs von sehr begrenzter Dauer

Diese liegen vor, wenn bereits von Anfang an feststeht, dass der Beschäftigung nur für einen bestimmten Zeitraum nachgegangen wird. Das typische Beispiel ist hier der Studentenjob über die Semesterferien. In diesem Fall besteht keine Sozialversicherungspflicht. Die Höhe des Entgelts spielt keine Rolle.

Für den Minijob besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, eine Steuererklärung zu machen, wenn zusätzlich nicht noch einer weiteren Minijob-Beschäftigung nachgegangen wird. Steuern sind aber dennoch auch für einen Minijob zu zahlen. Abgeführt werden diese an die Minijob-Zentrale. Es gibt zwei Möglichkeiten der Besteuerung.

Besteuerungs-Möglichkeiten beim Minijob

Die beiden Besteuerungs-Möglichkeiten sind:

  • Pauschalsteuer

Üblich ist es, dass die Steuern automatisch durch den Arbeitgeber abgeführt werden. Dieser führt eine pauschale Lohnsteuer von zwei Prozent ab, jedoch nicht an das Finanzamt, sondern an die Minijob-Zentrale. Die Anmeldung des Minijobs erfolgt ebenfalls bei der Minijob-Zentrale. Eine pauschale Versteuerung mit zwei Prozent über den Arbeitgeber ist möglich, wenn dieser auch gleichzeitig den Beitrag für die gesetzliche Rentenkasse abführt. Durch die Pauschsteuer werden neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abgedeckt.

  • Pauschalierung der Lohnsteuer

Ist der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreit, kann der Arbeitgeber das Brutto-Gehalt des Minijobbers auch mit 20 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag versteuern. Üblich ist dies, wenn der Minijobber mehreren Minijobs gleichzeitig nachgeht und er nicht mehr nur lediglich pauschale Sozialversicherungsbeiträge zahlt.

Wann muss beim Minijob eine Steuererklärung abgegeben werden?

Steuern (© stockwerk-fotodesign - stock.adobe.com)
Steuern (© stockwerk-fotodesign - stock.adobe.com)
Ein Minijob allein begründet noch keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Es können jedoch andere Faktoren vorliegen, aus denen sich eine solche Pflicht ergibt. Zum Beispiel, wenn man zusammen mit seinem Ehepartner veranlagt ist. Besteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, muss hier jedoch der Minijob nicht eingetragen werden.

Für die Verwaltung des Minijobs ist im Auftrag der Minijob-Zentrale nur die Knappschaft zuständig. Die Leistung von Lohnsteuer und Sozialabgaben erfolgt ebenfalls an die Knappschaft. Daher ist es nicht nötig, den Minijob in der Steuererklärung anzugeben.

Da der Arbeitgeber in der Regel die Steuer abführt und einen Pauschalbetrag an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zahlt, müssen sich Arbeitnehmer daher um nichts weiter in steuerlichen Belangen kümmern. Daher ist auch die Angabe des Minijob-Verdiensts in der Steuererklärung nicht notwendig. Es gilt hier also, dass ein Minijober zwar Steuern zahlt, der Minijob-Lohn selbst jedoch nicht steuerpflichtig ist – soweit er innerhalb des Freibetrags liegt.

In vielen Fällen wird ein Minijob zusätzlich zum regulären Job ausgeübt, um das Gehalt aus dem Haupt-Job aufzustocken. Für den Arbeitnehmer zieht dies keine steuerlichen Veränderungen nach sich. Der Minijob muss auch dann nicht in der Einkommensteuererklärung genannt werden. Anders ist dies, wenn man zwei Minijobs nachgeht. In diesem Fall wird die zweite steuerlich relevant.

Fachanwalt.de-Tipp: Angegeben werden muss der Minijob in der Steuererklärung, wenn dieser ausnahmsweise nicht pauschal über den Arbeitgeber versteuert wird, sondern stattdessen eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erfolgt.

Eine individuelle statt pauschale Besteuerung des Minijobs hat den Vorteil, dass Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Zurückholen könnte man sich dann u.a. Ausgaben für Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Versicherungen oder auch Fortbildungen. Für die Geltendmachung von Werbungskosten in der Steuererklärung gibt es die Anlage N.

Wer mehr als 520 Euro im Monat verdient – etwa, wenn mehreren Minijobs gleichzeitig nachgegangen wird und deren Löhne zusammengerechnet die 520 Euro übersteigen – sind die Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben. Wer einem sozialversicherungspflichtigen Haupt-Job nachgeht und daneben noch einen einzigen Minijob hat, für den gilt hinsichtlich des 520-Euro-Jobs eine Befreiung von der Steuerpflicht. Bestehen neben dem eigentlichen Haupt-Job mehrere Minijobs, werden die Einnahmen aus den Minijobs und das Gehalt aus dem Haupt-Job zusammengerechnet.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine fachlich korrekte Beratung zur pauschalen oder individuellen Besteuerung des Minijobs, kann ein Fachanwalt für Steuerrecht geben.

Für Minijobber bestehen zudem mitunter noch weitere Verdienstmöglichkeiten, die vom Arbeitgeber gezahlt werden können, ohne dass sich das Arbeitsverhältnis in einen steuerpflichtigen Nebenjob wandelt. Neben dem Fahrtkostenzuschuss kommen hier beispielsweise auch monatliche Sachbezüge in Betracht. Diese dürfen einen Wert von bis zu 44 Euro haben. Möglich wären hier u.a. Tankgutscheine.

Handelt es sich um einen kurzfristigen bzw. zeitlich begrenzten Minijob, gibt es einen Unterschied zu dem geringfügig entlohnten Minijob. Denn bei dem kurzfristigen bzw. zeitlich begrenzten Minijob erfolgt keine Besteuerung mit der Pauschsteuer von 2 Prozent und auch keine Versteuerung  mit der 20 Prozent pauschalen Lohnsteuer. Relevant ist hier hingegen eine Versteuerung mit 25 Prozent pauschaler Lohnsteuer oder es erfolgt eine Erhebung der Lohnsteuer nach elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Zu den pauschalen 25 Prozent kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu.

Für eine Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Tätigkeit wird an höchstens 18 zusammenhängenden Arbeitstagen nachgegangen (inklusive Feiertage, Krankheits- sowie Urlaubstage).
  • Es erfolgt eine Begrenzung des Stundenlohns auf 15 Euro.
  • Je Arbeitstag überschreitet der durchschnittliche Lohn nicht die Grenze von 120 Euro.

Welche Fristen sind zu beachten?

Bei kurzfristigen Beschäftigungen besteht keine Sozialversicherungspflicht. Damit man in den Genuss der Versicherungsfreiheit kommt, müssen bestimmte Zeitgrenzen eingehalten werden. Diese liegen bei 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen.

  • Die 3-Monats-Frist gilt bei Beschäftigungen, denen an mindestens 5 Tagen in der Woche nachgegangen wird.
  • Die 70-Tage-Frist gilt bei einer geringeren wöchentlichen Beschäftigung.
Fachanwalt.de-Tipp: Geht ein Minijobber mehreren Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern nach, werden diese zusammengerechnet.

FAQ zu Minijob und Steuererklärung

Was versteht man unter einem Minijob?

Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst von bis zu 520 Euro. Für diesen Verdienst fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet in einem Supermarkt als Aushilfe und verdient 520 Euro im Monat.

Müssen Minijobber eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich sind Minijobber nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Eine freiwillige Abgabe kann jedoch sinnvoll sein, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen.

Wie funktioniert die Versteuerung von Minijobs?

Minijobs werden pauschal versteuert, das heißt, der Arbeitgeber führt eine Pauschalsteuer von 2 Prozent an das Finanzamt ab. Der Minijobber muss keine weiteren Steuern zahlen. Beispiel: Ein Minijobber verdient monatlich 520 Euro. Der Arbeitgeber führt eine Pauschalsteuer von 10,40 Euro (2 Prozent von 520 Euro) an das Finanzamt ab.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für Minijobber?

Eine Steuererklärung lohnt sich in der Regel, wenn der Minijobber noch andere Einkünfte hat und dadurch Steuern gezahlt hat. Auch wenn der Minijobber Werbungskosten hatte, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein.

Wie sieht die Steuererklärung für Minijobber aus?

Die Steuererklärung für Minijobber ist relativ einfach. Im Mantelbogen müssen die persönlichen Daten eingetragen werden. Im Anhang müssen die Einkünfte aus dem Minijob angegeben werden.

Wie muss eine Steuererklärung für einen Minijob abgegeben werden?

Eine Steuererklärung für einen Minijob muss schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden. Alternativ kann die Steuererklärung auch elektronisch über das Elster-Portal abgegeben werden.

Bis wann muss die Steuererklärung für einen Minijob abgegeben werden?

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für einen Minijob ist der 31. Juli des Folgejahres. Bei Abgabe über ein Steuerberaterportal verlängert sich die Frist auf den 28. Februar des übernächsten Jahres.

Was sollte bei der Steuererklärung für einen Minijob beachtet werden?

Bei der Steuererklärung für einen Minijob sollten vor allem die persönlichen Daten und die Einkünfte aus dem Minijob genau angegeben werden. Werbungskosten sollten ebenfalls angegeben werden, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen. Außerdem sollte die Abgabefrist beachtet werden.

Wie können Fehler in der Steuererklärung für einen Minijob vermieden werden?

Um Fehler in der Steuererklärung für einen Minijob zu vermeiden, sollten alle Angaben sorgfältig und genau gemacht werden. Bei Unsicherheiten kann ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzugezogen werden.

Wie lange muss eine Steuererklärung für einen Minijob aufbewahrt werden?

Die Steuererklärung für einen Minijob sollte mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine Steuererklärung für einen Minijob ist in der Regel nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll sein, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen. Die Steuererklärung für einen Minijob ist relativ einfach und sollte sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Bei Unsicherheiten kann ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzugezogen werden.

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