- Ausschlussfristen: wann verfallen Überstunden
- Verfall von Überstunden bei Kündigung
- FAQ zum Thema Überstunden verfallen
Was sind Überstunden?
Gibt es eine gesetzliche Regelung zu Überstunden?
Was passiert, wenn Überstunden nicht vergütet werden?
Können Überstunden verfallen?
Was bedeutet "Überstunden verfallen"?
Wann können Überstunden wirksam verfallen?
Können Überstunden ohne Vereinbarung verfallen?
Können Überstunden auch durch Freizeitausgleich abgegolten werden?
Gibt es eine Verjährungsfrist für Überstundenansprüche?
Können Überstunden bei Kündigung ausbezahlt werden?
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Überstunden nicht dokumentiert?
Manche Projekte würden nie zeitgerecht fertig, viele Vorhaben könnten kaum effizient umgesetzt werden. Erst die Möglichkeit durch Überstunden / Mehrarbeit die Arbeitszeit zu verlängern macht vieles möglich. Anfänglich mag es für eine leichte Übung gehalten werden, später stellt sich heraus, dass die Vereinbarung von Überstunden mit einem veritablen Paket an Gesetzen und Verordnungen verbunden ist. Als Arbeitnehmer hat man das Recht, dass die erbrachte Leistung in vollem Ausmaß abgegolten wird. Aber wie lange gilt das? In welcher Höhe? Kann dieses Recht ausgeschlossen werden oder verfällt es stillschweigend? In diesem Artikel finden Sie die passenden Antworten.
Ausschlussfristen: wann verfallen Überstunden
Für Arbeitgeber gilt die Verpflichtung geleistete Arbeit abzugelten. Zum großen Teil innerhalb der tariflichen Grenzen, als Überstunden oder Mehrarbeit außerhalb der Regelarbeitszeit oder gesetzlich vorgeschriebenen Zeit.
Es stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Ausgleich durch Freizeit
- Ausgleich durch Entgelt
Falls der Tarif- oder Arbeitsvertrag es vorsieht, können Zeit- oder Entgeltzuschläge aufgerechnet werden.
Welche Form präferiert wird, ist in den Verträgen geregelt, die das Arbeitsverhältnis begründen. In den meisten Fällen ist dies der Ausgleich durch Freizeit.
Können Überstunden am Monatsende einfach gestrichen werden?
Übertunden verfallen (© mizar21984 / fotolia.com)Überstunden unterliegen der Verjährungsfrist von drei Jahren. Eine sogenannte Ausschlussklausel im Tarif- oder Arbeitsvertrag ist rechtens, wenn die Verkürzung mindestens drei Monate beträgt (BAG, 28. 09. 2005, Az. 5 AZR 52/05).
Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung zum Ausgleich geleisteter Arbeit. Deshalb können am Monatsende Überstunden nur gestrichen werden, wenn das Monatsende mit dem Ende einer etwaigen Verfallsklausel oder dem Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist zusammenfällt. In der rechtlichen Wirkung entspricht die Ausschlussklausel einer Verkürzung der Verjährungsfrist.
Wenn der in der Klausel genannte Zeitraum verstrichen ist, sind die Ansprüche verfallen. Das entfaltet seine volle Wirkung, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Wenn keine Ausschlussklausel vereinbart ist, dann beginnt die 3-Jahresfrist am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Überstunden gemacht wurden. Beispiel:
- Ein Arbeitnehmer macht 15 Überstunden / Mehrarbeit im Mai 2018. Dann beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2018 zu laufen. Mit 31.12.2021 sind dann alle Überstunden verfallen, die im Jahr 2018 geleistet und nicht abgegolten wurden.
Bei der Vereinbarung von Ausschlussklauseln und Verfallsfristen ist das Günstigkeitsprinzip zu beachten. Es können die Bestimmungen eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung nicht durch Individualvereinbarungen in Arbeitsverträgen unterlaufen werden. Eine Regelung in einem Arbeitsvertrag kann nicht gegen ein zwingendes, höherrangiges Recht verstoßen. Allerdings kann ein Tarifvertrag eine abweichende Regelung zulassen (§77 Abs. 3 BetrVG, Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen).
Überstunden verfallen bei Krankheit
Wenn ein Arbeitnehmer während des Überstundenabbaus erkrankt, dann unterbricht dies den Überstundenausgleich nicht. Es handelt sich beim Abbau um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Das Bundesurlaubsgesetz findet keine Anwendung, da es sich nicht um einen Erholungsurlaub handelt. Ein Freizeitausgleich dient nicht grundsätzlich dem Erholungsbedarf des Arbeitnehmers, sondern ist die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Es gilt in dem Fall nicht der Grundsatz „Ohne Leistung – kein Geld“ da die Leistung bereits im Voraus erbracht wurde. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung steht nicht zu, da nur eine „krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit“ diesen begründet. Das trifft nicht zu. Die Arbeitsvergütung, die der Arbeitgeber schuldet, wurde im Freistellungszeitraum bezahlt (BAG, 11.9.2003 – 6 AZR 374/02).
Regelung im öffentlichen Dienst und bei Beamten
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) enthält im §37 die Ausschlussfrist. Es verfallen jene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten schriftlich geltend gemacht wurden.
Wenn diese Frist verstreicht gelten die Ansprüche als verfallen.
Gleitzeit und Verfall von Überstunden
Zeiten, die laut einer geltenden Gleitzeitvereinbarung als Überstunden protokolliert werden, können in Form von Gleitzeittagen / -stunden wieder abgebaut werden.
In einer Gleitzeitvereinbarung wird der Umgang mit Überstunden (Abbau, Verfall) geregelt.
Die verschiedenen Gleitzeitmodelle bedingen einen differenten Umgang mit dem Thema Verfall von Überstunden. Gleitzeitvereinbarungen enthalten in der Regel ein sogenanntes Übertragungslimit. Wenn das überschritten wird, kann der Überhang gekappt und in Entgeltleistung umgewandelt werden. Die Umwandlung muss dann erfolgen, wenn der Zeitausgleich aus Gründen unterbleiben musste, die nicht in der Schuld des Arbeitnehmers liegen (BAG vom 13.02.2002 – 5AZR 470/00).
Eine Streichung von Überstunden ist nur möglich, wenn ein im Arbeitsvertrag verankertes Maß an Überstunden überschritten wurde. Es muss im Arbeitsvertrag deutlich und ausreichend geregelt sein.
Unzulässig sind Streichungen:
- Bei Situationen, in denen der Arbeitnehmer durch ein geringes Gehalt ohnehin schon belastet ist und eine weitere Einschränkung der Arbeitszeiteinteilung als unverhältnismäßig zu bewerten wäre.
- Eine Streichung kann nicht erfolgen, wenn der Arbeitnehmer den Freizeitausgleich nicht vornehmen konnte, die Gründe dafür aber nicht in seiner Verantwortung lagen (z.B. Krankheit).
Verfall von Überstunden bei Kündigung
Verfall von Überstunden bei Kündigung (© Christian Jung / fotolia.com)Grundsätzlich hat der gekündigte Arbeitnehmer das Wahlrecht, ob er Überstunden entlohnt haben oder sie durch Freizeit ausgleichen will. Ein Ausgleich in Freizeit ist nur möglich, wenn die Kündigung mit den entsprechenden Fristen ausgestattet ist.
Wurde eine „fristlose Kündigung“ ausgesprochen, dann ist ohnehin nur der finanzielle Ausgleich möglich.
Wenn es weder vertragliche, noch tarifrechtliche Ausschlussregelungen gibt, dann können die Überstunden im Verjährungszeitraum geltend gemacht werden. Das sind damit die Überstunden, die in den letzten drei, der Kündigung vorausgegangenen Jahren, geleistet und noch nicht abgegolten wurden.
Im anderen Fall können Ausschluss- und Verfallsfristen, in der Regel drei Monate, vereinbart worden sein. Sehr oft wird vom Arbeitgeber die Unterfertigung einer sogenannten „Ausgleichsquittung“ verlangt. Mit dieser bestätigt der Arbeitnehmer, dass er gegen den Arbeitgeber keinerlei Forderungen hat und keine Ansprüche erhoben werden. In dem Fall ist eine Einforderung offener Überstunden schon sehr schwierig, dennoch unter Umständen nicht unmöglich.
Die Prozesse rechtssicherer Kündigungen sind am besten mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu erarbeiten und zu implementieren.

Beispiele:
- 10% der Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten
- 30% der Überstunden werden durch Geldleistung abgegolten und mit Ende des Kalendermonats abgerechnet, das dem Leistungsmonat folgt
Allen voran geht dennoch das Weisungsrecht des Arbeitgebers (§106 GewO) der neben der Lage auch den Zeitraum bestimmen kann, bis zu dem Überstunden ausgeglichen werden müssen.
FAQ zum Thema Überstunden verfallen
Was sind Überstunden?
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen. Sie können aufgrund von Arbeitsbelastung, Projekten mit engen Fristen oder betrieblichen Notwendigkeiten anfallen.
Gibt es eine gesetzliche Regelung zu Überstunden?
Ja, die gesetzlichen Regelungen zu Überstunden finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Demnach dürfen Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten, wobei Überstunden auf 60 Stunden pro Woche begrenzt sind.
Was passiert, wenn Überstunden nicht vergütet werden?
Überstunden müssen grundsätzlich vergütet werden, es sei denn es wurde ausdrücklich eine unbezahlte Überstundenvereinbarung getroffen.
Können Überstunden verfallen?
Ja, Überstunden können unter bestimmten Umständen verfallen. Der Verfall von Überstunden ist dann zulässig, wenn er wirksam vereinbart wurde oder wenn die Überstunden innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgegolten werden müssen.
Was bedeutet "Überstunden verfallen"?
Wenn Überstunden verfallen, bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Vergütung oder Freizeitausgleich für diese Stunden hat. Der Arbeitgeber ist nicht mehr verpflichtet, diese Überstunden zu vergüten oder anderweitig auszugleichen.
Wann können Überstunden wirksam verfallen?
Überstunden können wirksam verfallen, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgegolten werden müssen. Die genauen Regelungen hierzu können im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.
Können Überstunden ohne Vereinbarung verfallen?
Nein, Überstunden können nicht ohne Vereinbarung verfallen. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Überstunden zu vergüten oder durch Freizeitausgleich auszugleichen, es sei denn es wurde ausdrücklich eine wirksame Überstundenvereinbarung getroffen.
Können Überstunden auch durch Freizeitausgleich abgegolten werden?
Ja, Überstunden können auch durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Der Arbeitnehmer kann hierbei entscheiden, ob er die Überstunden als Freizeit nehmen oder sich auszahlen lassen möchte. Die genaue Regelung hierzu kann im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.
Gibt es eine Verjährungsfrist für Überstundenansprüche?
Ja, es gibt eine Verjährungsfrist für Überstundenansprüche. Der Anspruch auf Vergütung von Überstunden verjährt nach drei Jahren. Es ist daher wichtig, Ansprüche zeitnah geltend zu machen.
Können Überstunden bei Kündigung ausbezahlt werden?
Ja, Überstunden können bei Kündigung ausbezahlt werden. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung für nicht abgegoltene Überstunden bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Die genaue Regelung hierzu kann im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Überstunden nicht dokumentiert?
Wenn der Arbeitgeber die Überstunden nicht dokumentiert, kann dies für den Arbeitnehmer nachteilig sein, da er im Streitfall den Nachweis erbringen muss. Es empfiehlt sich daher, Überstunden stets zu dokumentieren und gegebenenfalls auch schriftlich zu bestätigen lassen.
