Kündigung wegen Krankheit vortäuschen ist möglich

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 2. Januar 2024

Wird ein gewünschter Urlaub nicht bewilligt, sieht sich so mancher Arbeitnehmer zu fragwürdigen Mitteln verleitet, um dennoch in den Genuss arbeitsfreier Zeit zu kommen. Ganz nach dem Motto „Dann bin ich morgen eben krank“ wird eine Krankheit vorgetäuscht. Arbeitnehmer sollten sich hier aber bewusst sein, dass sie mit gravierenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben, denn auch eine Kündigung wegen des Vortäuschens einer Krankheit ist möglich.

Krankheit Simulieren und vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

Wer unverschuldet krank wird und nicht arbeiten kann, hat im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit erfolgt die Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen, entsprechende Regelungen finden sich im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Den Arbeitnehmer trifft jedoch die Pflicht, sich beim Arbeitgeber arbeitsunfähig zu melden und auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Bei einer länger als drei Kalendertage bestehenden Arbeitsunfähigkeit, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

Wenn der Arbeitnehmer seine Krankheit nur vortäuscht, begeht er eine schwerwiegende Pflichtverletzung und stört das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber derart, dass sowohl eine ordentliche wie auch außerordentliche Kündigung in Frage kommen.

Wie kann der Arbeitgeber reagieren?

Krankheit vortäuschen: Kündigung droht (© ehrenberg-bilder / fotolia.com)
Krankheit vortäuschen: Kündigung droht (© ehrenberg-bilder / fotolia.com)
Hat der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters, ist dieser dazu verpflichtet, sich einer Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen zu unterziehen. Veranlasst wird eine solche Überprüfung durch den Arbeitgeber.

Droht ein Mitarbeiter bei Urlaubsverweigerung damit, sich dann eben krank zu melden, kann das als widerrechtliche Drohung und Nötigung gewertet werden. Dazu muss sich der Arbeitnehmer dem Verdacht ausgesetzt sehen, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen.

Im Falle von Lohnbetrug aufgrund von betrügerisch erschlichener Lohnfortzahlung, kommt auch eine Strafanzeige in Frage.

Fachanwalt.de-Tipp: Auch wenn Arbeitgeber Interesse daran haben, können sie nicht vom Arbeitnehmer verlangen, Fragen zum Grund der Krankheit zu beantworten. Schließlich gibt auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Auskunft über die tatsächlich diagnostizierte Krankheit.

Fristlose Kündigung wegen Krankheit vortäuschen als Folge

Wer nicht krank ist und sich dennoch arbeitsunfähig krank meldet riskiert seine Kündigung. Legt der Arbeitnehmer jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, wird es der Arbeitgeber in der Regel schwer haben mit ihrer Behauptung, der Arbeitnehmer sei gar nicht wirklich krank. Denn damit überhaupt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann, gelten für die Kassenärzte hohe Anforderungen, die durch die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien festgelegt werden.  Einem Arbeitsunfähigkeits-Attest kommt also ein hoher Beweiswert zu.

Beauftragung eines Detektives

Es ist dann Sache des Arbeitgebers, entkräftende Umstände anzuführen. Hierzu kann er auch einen Detektiv beauftragen. Arbeitnehmer können den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch selbst zerstören. Etwa, indem sie ihr Blaumachen im Vorfeld ankündigen oder in dem sie während der Krankschreibung anderen Tätigkeiten nachgehen, zum Beispiel Renovierungsarbeiten vornehmen oder für einen anderen Arbeitgeber arbeiten.

Aufgabe des Gerichts der Auseinandersetzung mit dem Attest

Es ist jedoch stets Aufgabe des Gerichts, sich inhaltlich mit dem Attest auseinanderzusetzen, dazu gehört auch die Ärzte als Zeugen zu der von ihnen vorgenommen Krankschreibung zu vernehmen. Auch, wenn ein Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung anderweitig Tätigkeiten ausübt, kann er dennoch objektiv krank sein, ein Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kommt dann aber nicht in Frage.

Was ein Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung an unbedenklichen Tätigkeiten ausüben kann, sollte er mit seinem Arzt besprechen und sich am besten schriftlich bestätigen lassen. In jedem Fall hat sich der krankgeschriebene Arbeitnehmer so zu verhalten, dass er eine baldige Genesung fördert und die Arbeit wieder aufnehmen kann. Tätigkeiten, die seine Genesung verzögern können, hat er zu unterlassen.

In einem Fall hatte des Bundesarbeitsgerichts mit einem Kündigungsschutzprozess zu tun, bei dem es um die Äußerung des Arbeitnehmers ging. Dieser kündigte dem Arbeitgeber gegenüber an, krank zu werden, obwohl er zum Zeitpunkt der Ankündigung nicht krank war oder sich krank fühlte.

Das Gericht sah hier einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben. Eine Abmahnung war entbehrlich, da es zu einem besonders starken Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kam.

Fachanwalt.de-Tipp: Grundsätzlich kann in einem solchen Kontext auch immer ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.

Krankheit Vortäuschen gegenüber dem Arbeitgeber - Häufige Fragen (FAQ)

Was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn man beim Arbeitgeber eine Krankheit vortäuscht?

Vortäuschen einer Krankheit gegenüber dem Arbeitgeber stellt eine Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten dar. Dies kann zu verschiedenen Konsequenzen führen, einschließlich:

  1. Abmahnung: Ist die erste Instanz, in der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten signalisiert.
  2. Kündigung: Bei wiederholtem Verhalten oder im Falle einer schweren Pflichtverletzung kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen.
  3. Schadensersatzansprüche: Der Arbeitgeber könnte unter Umständen Schadensersatz fordern, wenn ihm durch das vorgespielte Krankheitsverhalten ein Schaden entstanden ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Konsequenzen abhängig von den genauen Umständen des Einzelfalls sind.

Eine relevante Regelung findet sich in § 626 BGB, der die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorsieht.

Wie kann ein Arbeitgeber nachweisen, dass ein Arbeitnehmer eine Krankheit vortäuscht?

Die Beweisführung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Dies kann eine Herausforderung darstellen, da in der Regel eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, die die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bestätigt.

Mögliche Methoden könnten jedoch sein:

  • Beobachtungen von Kollegen oder Vorgesetzten: Wenn der Arbeitnehmer in seiner vermeintlichen Krankheitsphase Verhaltensweisen zeigt, die mit seiner angegebenen Krankheit nicht vereinbar sind.
  • Private Ermittler: In manchen Fällen kann es für den Arbeitgeber gerechtfertigt sein, einen Detektiv einzuschalten. Allerdings muss dies gut begründet sein und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt bleiben.

Was sind meine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer, wenn ich krank bin?

Als Arbeitnehmer haben Sie bestimmte Pflichten und Rechte, wenn Sie krank sind:

  • Pflicht zur Krankmeldung: Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Krankheit zu informieren.
  • Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung: In der Regel ab dem 4. Krankheitstag, manchmal jedoch auch früher, wenn dies im Arbeitsvertrag so vereinbart ist.
  • Recht auf Lohnfortzahlung: Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Sie Anspruch auf Fortzahlung Ihres Gehalts durch den Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen.
  • Recht auf Schutz der Persönlichkeitsrechte: Sie sind nicht verpflichtet, die genaue Natur Ihrer Krankheit preiszugeben.

Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich während meiner Krankheit erreichbar bin?

Grundsätzlich gilt, dass Sie während Ihrer Krankheit nicht erreichbar sein müssen. Sie sind krank und sollten sich auf Ihre Genesung konzentrieren. Eine Erreichbarkeitspflicht könnte nur in Ausnahmefällen bestehen, wenn dies im Arbeitsvertrag explizit geregelt ist und betriebliche Interessen dies rechtfertigen.

Was passiert, wenn ich während meiner Krankschreibung in Urlaub fahre?

Ein Urlaub während der Krankschreibung ist nicht grundsätzlich verboten. Allerdings darf der Urlaub den Genesungsprozess nicht gefährden. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer in der Regel die Zustimmung des Arbeitgebers einholen. Es ist auch ratsam, den behandelnden Arzt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Urlaub medizinisch unbedenklich ist.


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