Krank im Urlaub und Urlaubskürzung – was muss der Arbeitnehmer bei Krankheit beachten?

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 25. Januar 2024

Die angeblich schönste Zeit im Laufe eines Arbeitsjahres: der Jahresurlaub ist da. Das Quartier gebucht, die Koffer gepackt. Es geht los. Am Urlaubsort angekommen, stellt sich nach ein paar Tagen eine veritable Erkältung, eine Magenverstimmung, Migräne ein. Wäre man zu Hause, würde man sicher „krank feiern“. Wie sieht das im Urlaub aus? Werden die Tage der Krankheit vom Urlaub abgezogen? Muss das wann und wie gemeldet werden? In welcher Form und in welchem Zeitraum? Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie als Arbeitnehmer Ihre Ansprüche sichern, wenn sie krank im Urlaub werden, eine Urlaubskürzung bei Krankheit vermeiden.

Krank im Urlaub – was sagt das Gesetz dazu?

Wenn im Urlaub eine Erkrankung nachweisbar ist, die eine Arbeitsunfähigkeit bedingt, dann werden diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§9 BUrlG). Die Nachweispflicht wird durch ein ärztliches Attest erfüllt, dass die Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Bei einer Erkrankung im Ausland ist, unabhängig von abweichenden vertraglichen Regelungen, der Arbeitgeber umgehend zu informieren. Im anderen Fall kann der Anspruch der Entgeltfortzahlung in Gefahr sein (§ 5 Abs. 1, EntgFG). Neben Beginn und voraussichtlicher Dauer ist dem Arbeitgeber zusätzlich der Aufenthaltsort und die Telefonnummer bekanntzugeben. Diese Informationen sind der gesetzlichen Krankenkasse ebenso mitzuteilen (§5 Abs. 2 EntgFG). Die Rückkehr in das Inland ist unverzüglich dem Arbeitgeber und der Krankenkasse anzuzeigen.

Urlaubsanspruch im Krankheitsfall – bekommt man die Urlaubstage zurück?

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sind Krankheitstage vom Urlaub abzuziehen, der Urlaubsanspruch verlängert sich. Allerdings darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht eigenmächtig verlängern, ein neuerlicher Antrag und die Genehmigung sind erforderlich.

Eine eigenmächtige Verlängerung kann als unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz / Arbeitsverweigerung interpretiert werden. Entsprechende Arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen können die Folge sein (Abmahnung, Kündigung).

Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers

Krank im Urlaub (© africa studio / fotolia.com)
Krank im Urlaub (© africa studio / fotolia.com)
Ein Attest muss die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit bestätigen – vom ersten Tag an. Die Erkrankung muss Ursache sein, dass die Arbeitsverpflichtung nicht erfüllt werden kann. Wenn die Pflicht zum Nachweis und zur Anzeige einer Krankheit nicht oder nicht vollständig erfüllt wird, kann es schnell zu Konflikten kommen. Arbeitsrechtliche Schritte sind die Folge.

Verspätete Krankmeldung wegen Urlaubs

Die Krankheit beginnt an dem Tag, mit dem sie der Arzt bestätigt. Wenn der Arztbesuch erst nach drei Tagen erfolgt, dann gilt die Krankheit erst ab diesem Tag, selbst dann, wenn davor der Arbeitgeber informiert wurde. Die Tage, vor dem offiziellen Beginn der Krankheit laut Attest, werden nicht vom Urlaub in Abzug gebracht.

Attest wegen Krankheit im Urlaub im Ausland

Atteste, die ein ausländischer Arzt erstellt, müssen den heimischen Vorschriften genügen. Vor allem ist es erforderlich, dass die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit bestätigt wird. Standardfloskeln wie Magenschmerzen, Übelkeit, Migräne genügen definitiv nicht.

Falls die Arbeitsunfähigkeit durch einen Dritten (bspw. Verkehrsunfall) verschuldet wurde, sind die Daten des Schädigers (Name, Anschrift) bekanntzugeben. Wurde der Unfall durch die Polizei aufgenommen und protokolliert, sind dieser Mitteilung die behördlichen Daten (Dienststelle, Geschäftszahl) anzuschließen. In Fällen des Drittverschuldens kann es um nicht unerhebliche Schadenersatzforderungen gehen, daher ist dieses Vorgehen einigermaßen von Bedeutung.

Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften stehen dem Arbeitgeber folgende Sanktionsmöglichkeiten offen:

  • Aussetzung der Entgeltfortzahlung, bis gültiges ärztliches Attest vorliegt (§7 EntgFG)
  • Aussetzung der Entgeltfortzahlung solange im Falle vermuteten Drittverschuldens Daten und Informationen fehlen §7 Abs. 2 EntgFG)
  • Gutschrift von Urlaubstagen verweigern, solange nicht der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erbracht wurde (§9 BUrlG)
  • Verweigerung der Verlängerung des Erholungsurlaubes um die Tage der Krankheit, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen oder anderen Arbeitnehmern zwingend Vorrang zu geben ist (§7 Abs. 1 BUrlG)

Krank vor oder nach dem Urlaub

Krankheit nachweisen (© Stockfotos-MG / fotolia.com)
Krankheit nachweisen (© Stockfotos-MG / fotolia.com)
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Erkrankung vor dem Urlaub den Vorschriften gemäß gemeldet und attestiert wurde. Zwischen der Krankheit und dem Urlaub muss nicht zwangsläufig ein (oder mehrere) Arbeitstag/e liegen. Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage und Arbeitgeber haben nicht das Recht, das einzufordern.

Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht auf Grund der Erkrankung streichen, ein genehmigter Urlaub kann nicht widerrufen werden. Selbst wenn der Urlaubsantrag während der Krankheit gestellt wird, kann der Arbeitgeber den Urlaub nur verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Ein weiterer Grund kann sein, dass Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter zwingend vorrangig zu gewähren sind (§7 Abs. 1 BUrlG).

Eine Erkrankung direkt nach dem Urlaub kommt relativ oft vor. Es können Infektionen sein, die man sich geholt hat. Viruserkrankungen, die erst zu Hause ausbrechen, Folgen von Verletzungen. Es gelten die gesetzlich geregelten Melde- und Anzeigepflichten.

Wenn der Arbeitgeber erwartet, dass man die Arbeit nach dem ersten Urlaubstag antritt, dann ist eine rechtzeitige Verständigung vom Gegenteil ratsam.

Das ärztliche Attest muss spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Betriebsinterne Regelungen können andere Zeiträume vorsehen. Eine Gutschrift von Urlaubstagen erfolgt nicht, da die Erkrankung nach dem Urlaub ausgebrochen ist.

Verfällt Urlaub wegen Erkrankung

Im Regelfall ist der gesetzliche Urlaub während des laufenden Kalenderjahres zu verbrauchen, sonst besteht die Gefahr des Verfalls.

Wenn der Arbeitnehmer im Urlaub erkrankt ist, dann kann diese Frist auf das Folgejahr erstreckt werden. Das allerdings nur für den Anteil, der den vorgeschriebenen Mindesturlaub betrifft.

Urlaubskürzung bei Krankheit

Arbeitgeberverbände fordern es schon viele Jahre: um dem Missbrauch vorzubeugen, müsse man im Krankheitsfall den gesetzlichen Urlaubsanspruch kürzen, dann würde sich das Problem von selbst erledigen.

Dem widerspricht die gesetzliche Grundlage, die den Anspruch auf Mindesturlaub regelt. Das BUrlG bindet die Begründung des Urlaubsanspruches nur an die Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit 6 Monate) und nicht an die erbrachte Leistung. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes würde es sich um eine rechtswidrige Abweichung zu Ungunsten des Arbeitnehmers (BAG – Urt. v. 28.1.82 – 6 AZR 571/79) handeln.

Anders liegt der Fall, bei Urlaubsansprüchen, die über das gesetzlich festgelegte Maß hinausgehen. Der §13 BUrlG verbietet nur eine Abweichung vom gesetzlichen Mindestmaß. Da die Gewährung des zusätzlichen Urlaubs an besondere Leistungen gebunden ist, kann in Individualvereinbarungen (AGB) eine Kürzung im Krankheitsfall vereinbart werden.

Bei der Vertragsgestaltung für Gewährung und Kürzung von übergesetzlichen Urlaubsansprüchen ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht besonders hilfreich.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein Attest, das nicht zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterscheidet und von Ärzten aus Nicht-EU-Ländern ausgestellt wurde, muss der Arbeitgeber nicht akzeptieren (BAG, Urteil vom 01.10.1997, Az.: 5 AZR 499/96).
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes aus einem EU-Land ist in der Regel zu akzeptieren. So ein Attest kann dennoch hinterfragt werden, wenn:
- vor der Erkrankung ein Antrag auf Urlaubsverlängerung abgelehnt wurde
- in der Vergangenheit mehrmals Erkrankungen während des Urlaubs aufgetreten sind
In beiden Fällen liegt der Fokus darauf, dass eine Krankheit nicht zwangsläufig eine Arbeitsunfähigkeit bedingen muss.

Krank im Urlaub - Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?

Nach dem deutschen Arbeitsrecht ist es so geregelt, dass wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt, die betreffenden Krankheitstage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden. Das ist in §9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Zu beachten ist, dass eine Krankmeldung und ein entsprechendes ärztliches Attest unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, an den Arbeitgeber übermittelt werden müssen.

Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer 14 Tage Urlaub hat und während der ersten Woche krank wird und dies mit einem ärztlichen Attest belegen kann, dann werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Der Arbeitnehmer hat dann noch die volle zweite Urlaubswoche plus die durch Krankheit nicht genutzten Tage aus der ersten Woche zur Verfügung.

Kann ich meinen durch Krankheit unterbrochenen Urlaub nachholen?

Ja, der durch Krankheit unterbrochene Urlaub kann nachgeholt werden. Gemäß §9 BUrlG wird der Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, in den nächsten Urlaubszeitraum übertragen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, den Urlaub unmittelbar nach seiner Genesung anzutreten. Er kann den Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Resturlaubs in Absprache mit seinem Arbeitgeber festlegen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist während seines zweiwöchigen Urlaubs in der ersten Woche krank. Nach seiner Genesung kann er den nicht genommenen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, z.B. ein paar Monate später.

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich während meines Urlaubs krank bin?

Ja, gemäß §5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Diese Pflicht besteht auch während des Urlaubs.

Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank wird, sollte er sofort seinen Arbeitgeber kontaktieren und ihm die Situation erklären. Sobald möglich, sollte er ein ärztliches Attest vorlegen, um seinen Zustand zu bestätigen.


(1 Bewertung, 1 von 5)




Ihre Spezialisten
INHALTSVERZEICHNIS

TOOLS
TOP LINKS

Gratis-eBook „Fachanwalt finden“


Alle Infos zur Fachanwaltssuche!
Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!

  • Was ist ein Fachanwalt?
  • Wichtige Infos zu Anwaltskosten, Beratungshilfe!
  • Kostenlos als PDF-Download