Kündigung wegen Arbeitsverweigerung – Gründe, Folgen und Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 29. März 2024

Der Arbeitnehmer ist laut Arbeitsvertrag zur Erbringung der von ihm geschuldeten Arbeitsleistung verpflichtet. Tut er dies nicht, kann eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung erfolgen. Jedoch gibt es einige Ausnahmefälle, in denen es dem Arbeitnehmer durchaus zulässig sein kann, die ihm erteilten Weisungen nicht zu befolgen. Die Grenzen sind hier jedoch klar gesteckt.

Arbeitsverweigerung - Definition

Die Basis eines Arbeitsverhältnisses bildet in der Regel der Arbeitsvertrag, der die wechselseitigen Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festlegt. Während der Arbeitgeber zur monatlichen Zahlung des Gehalts verpflichtet ist, erbringt der Arbeitnehmer als Gegenleistung die von ihm geschuldete Arbeitsleistung.

Der Arbeitsvertrag regelt üblicherweise klar, welche Leistungen geschuldet werden und auch, welche Nebenpflichten für den Arbeitnehmer gelten. Anhand der individuellen Regelungen im Arbeitsvertrag lässt sich dann auch überprüfen, was genau im Einzelfall als Arbeitsverweigerung gilt. Wer also beispielsweise nicht zu einem Meeting erscheint, obwohl dies zu seinen arbeitsvertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten gehört, verweigert die Arbeit.

Arbeitsverweigerung durch Arbeitnehmer (© K.- P. Adler / fotolia.com)
Arbeitsverweigerung durch Arbeitnehmer (© K.- P. Adler / fotolia.com)
Grundsätzlich spricht man per Definition von einer Arbeitsverweigerung, wenn es sich um das willentliche Nichterfüllen der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag handelt. Das heißt, der Arbeitnehmer muss sich ganz bewusst dazu entscheiden, die ihm auferlegten Arbeiten nicht zu erfüllen. Wird er an deren Ausführung aus anderen Gründen gehindert, zum Beispiel, weil er krank ist, gilt dies nicht als Arbeitsverweigerung. Und weil in den Arbeitsverträgen verschiedener Arbeitnehmer unterschiedliche Haupt- und Nebenpflichten geregelt sein können, muss stets im Einzelfall überprüft werden, was für den jeweiligen Mitarbeiter schon als Arbeitsverweigerung gilt.

In Deutschland gilt das sogenannte Weisungs- und Direktionsrecht. Unter Zugrundelegung der arbeitsvertraglichen Bestimmungen, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Weisungen erteilen und Aufgaben übertragen, dazu auch Ort und Zeit nennen, wo und wann die Arbeitsleistung erfolgen soll. Als Arbeitsverweigerung zählt aber nicht nur das Nichterfüllen der arbeitsvertraglichen Pflichten, sondern auch das unentschuldigte Fehlen bei der Arbeit und das Androhen mit Krankfeiern, zwecks Erpressung des Arbeitgebers. Und auch, wer keine Überstunden ableistet, obwohl dies vertraglich vorgesehen ist, verweigert seine Arbeit.

Letztlich wird es jedoch stets als Einzelfallentscheidung gehandhabt, ob tatsächlich eine Arbeitsverweigerung vorliegt sowie wann und wie der Arbeitgeber darauf reagieren darf. Vorausgesetzt werden darf aber stets eine 'beharrliche' Arbeitsverweigerung. Ein einmaliges Fehlverhalten reicht also nicht, vielmehr muss sich der Arbeitnehmer mehrfach derselben Weisung widersetzt haben. Zudem muss die Weisung rechtlich zulässig gewesen sein und auch eine Ermahnung oder Abmahnung kann als Voraussetzung für eine Kündigung aufgrund von Arbeitsverweigerung vorausgesetzt werden.

Problematisch können zudem solche Fälle sein, in denen der Mitarbeiter zwar arbeitet, seine Pflichten aber nur sehr langsam erfüllt. Hier müsste der Arbeitgeber herausfinden, ob der Arbeitnehmer schlichtweg nicht schneller arbeiten kann, oder einfach nicht schneller arbeiten will und daher ganz bewusst ein besonders langsames Arbeitstempo wählt. Möchte der Arbeitgeber in einem solchen Fall wegen Arbeitsverweigerung kündigen, müsste er dem Arbeitnehmer nachweisen, dass dieser ganz bewusst langsam arbeitet.

Recht auf Arbeitsverweigerung

Keine Regeln ohne Ausnahme, dies gilt auch bei der Arbeitsverweigerung. Denn es gibt durchaus Fälle, in denen der Arbeitnehmer sogar das Recht hat, seine Arbeit zu verweigern. Und zwar dann, wenn:

  • es sich bei der Weisung um illegale, gesundheitsgefährdende oder lebensbedrohliche Tätigkeiten handelt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Maschine nicht ordnungsgemäß gewartet wird und somit eine Gefahr für Leib und Leben darstellen kann
  • der Arbeitgeber nicht für ausreichend Schutzmaßnahmen für seine Angestellten sorgt
  • der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Lohnfortzahlung nicht nachkommt. Die Arbeitsleistung kann dann so lange zurückgehalten werden, bis der ausstehende Lohn gezahlt wurde. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber jedoch zur Zahlung auffordern und ihn darauf hinweisen, dass er ansonsten die Arbeit niederlegt
  • es für den Arbeitnehmer unzumutbar wäre, die ihm aufgetragene Pflicht zu erfüllen (zum Beispiel, wenn es gerade einen Todesfall in der Familie gab oder der Arbeitnehmer die Pflege eines nahen Angehörigen übernehmen muss)
  • die Weisung im Widerspruch zu moralischen oder religiösen Grundsätzen des Arbeitnehmers steht
  • die zu erledigenden Arbeiten ganz offensichtlich nicht im Einklang mit dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Gesetz stehen.
  • die Arbeitsleistung aufgrund eines zulässigen Streiks verweigert wird
  • der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einer Straftat anstiften will
Fachanwalt.de-Tipp: Eine Arbeitsverweigerung kann unter Umständen auch bei einer Versetzung an einen anderen Ort erlaubt sein. Üblicherweise ist im Arbeitsvertrag der Arbeitsort genannt. Gibt es keine entsprechende Klausel, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, den Arbeitnehmer an einen anderen Ort zu versetzen, kann der Arbeitnehmer nicht so einfach in einen anderen Ort versetzt werden. Das Bundesarbeitsgericht hielt lange Jahre eine Versetzung dennoch für möglich, hat seine dahingehende Rechtsprechung jedoch mit einem Urteil von 2017 geändert.

Generell ist zudem zu sagen, dass der Arbeitnehmer nur die Pflichten zu erledigen hat, die auch in seinem Arbeitsvertrag genannt werden. Wer also beispielsweise für die Buchhaltung angestellt wurde, kann nicht einfach ans Fließband gestellt werden. Letztlich ist es aber immer im Ermessen der Arbeitsgerichte zu entscheiden, ob eine Weisung des Arbeitgebers nun zulässig war oder nicht.

Fachanwalt.de-Tipp: Es ist einem Arbeitnehmer daher in jedem Fall zu raten, eine Arbeitgeberweisung nicht einfach eigenmächtig zu missachten, sondern sich zunächst an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der die Situation einschätzen kann.

Es gibt also festgelegte Ausnahmen, bei denen eine eigenmächtige Arbeitsverweigerung zulässig sein kann. Trifft keiner dieser Ausnahmefälle zu, muss der Arbeitnehmer mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Bevor die Arbeit verweigert wird, sollte stets in einem ersten Schritt das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. So lässt sich gegebenenfalls klären, welche Aufgaben tatsächlich laut Arbeitsvertrag erledigt werden müssen und welche nicht. Der Arbeitnehmer kann durchaus ansprechen, welche Tätigkeiten er als zumutbar und welche als unzumutbar empfindet und sich diesbezüglich erklären.

Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

Kündigung wegen Arbeitsverweigerung (© stockfotos-mg / fotolia.com)
Kündigung wegen Arbeitsverweigerung (© stockfotos-mg / fotolia.com)
Bei einer ungerechtfertigten Arbeitsverweigerung muss der Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Üblicherweise wird der Arbeitgeber zunächst eine Ermahnung erteilen und den Arbeitnehmer so darauf hinweisen, dass ein unerwünschtes Fehlverhalten vorliegt und dieses wahrgenommen wurde. Eine solche Ermahnung ist nicht zwingend erforderlich. Möchte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos kündigen, wird aber in der Regel zumindest eine Abmahnung im Vorfeld gefordert sein, damit die darauffolgende fristlose Kündigung als wirksam erachtet werden kann.

Mittels der Abmahnung wird der Arbeitnehmer ausdrücklich dazu aufgefordert, das Fehlverhalten, in diesem Fall die Arbeitsverweigerung, in Zukunft zu unterlassen. Auch kann er in der Abmahnung bereits darauf hingewiesen werden, dass, sollte er weiterhin die Arbeit verweigern, eine Kündigung folgt. Ändert der Arbeitnehmer sein Verhalten auch nach der Abmahnung nicht, ohne dass die Arbeitsverweigerung gerechtfertigt ist, hat der Arbeitgeber das Recht, ihn fristlos zu entlassen.

Bei einer fristlosen Kündigung spielen die gesetzlichen Kündigungsfristen keine Rolle. Diese sind im Falle von Arbeitsverweigerung auch entbehrlich, schließlich zielt die Kündigungsfrist darauf ab, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin hin auslaufen zu lassen. Bei einer Arbeitsverweigerung kommt der Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglichen Pflichten aber ohnehin nicht mehr nach.

Eine fristlose Kündigung ist eine für den Arbeitnehmer besonders harte Maßnahme und darf daher nur ergriffen werden, wenn es zu einer derart gravierenden Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kam, dass es dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, weiter an dem Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses festzuhalten. Dies wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn es zu einem wiederholten Fehlverhalten des Arbeitnehmers kam, er also immer wieder die ihm übertragene Arbeit verweigert.

Fachanwalt.de-Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Arbeitgeber stets im Vorfeld eine Abmahnung aussprechen. Erst wenn sich das beanstandete Verhalten nicht ändert, kann dem Arbeitnehmer dann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. So wird der Arbeitgeber der Anforderung des Bundesarbeitsgerichts gerecht, das eine „beharrliche“ Weigerung seitens des Arbeitnehmers verlangt, Weisungen zu befolgen.

Probezeit

Fraglich ist auch, wie die Arbeitsverweigerung in der Probezeit gehandhabt wird. Die Probezeit dient speziell dazu, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber besser kennenlernen und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geboten wird, sich zu bewähren. Verweigert er stattdessen die Arbeit, kann es natürlich auch schon innerhalb der Probezeit zu einer fristlosen Kündigung kommen. Die Handhabung von Arbeitsverweigerung in der Probezeit unterscheidet sich daher nicht maßgeblich von der bei regulären Arbeitsverhältnissen.

Zu überlegen sei allerdings, ob es Sinn macht, einem Arbeitnehmer während seiner Probezeit fristlos zu kündigen. Denn § 622 Absatz 3 BGB sieht für die Dauer der Probezeit ohnehin nur eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen vor, sollten sich keine abweichenden Regelungen im Arbeitsvertrag finden.

Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Muster

Möchte der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund von Arbeitsverweigerung kündigen, kann das Kündigungsschreiben nach folgendem Muster aufgebaut und dem Einzelfall individuell angepasst werden.

Name und Adresse Arbeitgeber


Name und Adresse Arbeitnehmer

                                                                                                                                 Ort/Datum

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte/r Frau/Herr,

hiermit kündige ich das mit Ihnen am xx geschlossene Arbeitsverhältnis fristlos und aus wichtigem
Grund. Ich sehe mich zu dieser Maßnahme gezwungen, da der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses
für mich und das Unternehmen nicht mehr hinnehmbar ist. Begründen möchte ich die fristlose
Kündigung mit der wiederholten Arbeitsverweigerung Ihrerseits, für die in keinem der Fälle eine
zulässige Rechtfertigung vorgelegen hat. Sie sind arbeitsvertraglich dazu verpflichtet, den Ihnen
zugewiesenen Aufgaben nachzukommen. Ihre diesbezügliche Arbeitsverweigerung wurde bereits
abgemahnt, dennoch ist keine Verbesserung Ihres Verhaltens ersichtlich geworden.

Im Einzelnen haben Sie die Ausführung folgender Tätigkeiten verweigert:
…. (genaue Angabe der jeweiligen Arbeit) am …. (genaues Datum der konkreten Arbeitsverweigerung)


Die beständige Arbeitsverweigerung hat zu einem immensen Vertrauensverlust meinerseits in Sie als
Arbeitnehmer geführt. Eine angemessene und zufriedenstellende Zusammenarbeit ist so nicht mehr
möglich. Daher sehe ich mich gezwungen, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Sollte eine außerordentliche Kündigung wider Erwarten nicht als gerechtfertigt gelten, kündige ich
hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem xxx.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift Arbeitgeber

Unterschrift Arbeitnehmer: Bestätigung des Erhalts der Kündigung

Sie können hier ein Muster einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung als Word-Dokument herunterladen

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld kommt immer dann in Frage, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag selbst kündigt oder wegen einer Pflichtverletzung entlassen wurde. Die Agentur für Arbeit kann in solchen Fällen eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen.

Bei einer ordentlichen betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung kommt es üblicherweise zu keiner Sperrzeit, da dem Arbeitnehmer bezüglich seiner Arbeitslosigkeit kein Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Bei einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung handelt es sich jedoch um eine verhaltensbedingte Kündigung. Der Kündigungsgrund beruht hier also auf einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das den Arbeitgeber zu der Kündigung veranlasst hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. In beiden Fällen kann bei einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld verhängt werden.


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