Kündigung während Krankheit / Krankschreibung – wann kann einem Arbeitnehmer im Krankheitsfall gekündigt werden

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 28. Dezember 2023

Für Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, ist es eine unangenehme Überraschung, während der Krankschreibung eine Kündigung zu erhalten. Vom Rechtsgefühl denken viele Menschen, dass eine Kündigung bei Krankheit unwirksam ist. Tatsächlich ist es jedoch so, dass auch während einer Krankschreibung eine Kündigung erfolgen darf. Alles Wichtige zur Kündigung während einer Krankschreibung / Krankheit finden Sie im Folgenden.

Kündigung während Krankschreibung - Rechtslage

Kündigung während der Krankheit möglich (© africa-studio / fotolia.com)
Kündigung während der Krankheit möglich (© africa-studio / fotolia.com)
Die Themen Kündigung und Krankheit sind immer wieder Streitgegenstand zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Viele Arbeitnehmer wiegen sich in Sicherheit und gehen davon aus, dass sie während einer Krankheit nicht gekündigt werden können. Dies ist jedoch ein hartnäckiger Irrtum, der immer noch unter Arbeitnehmern stark vorherrscht. Vielmehr ist es tatsächlich so, dass Kündigungen auch während der Krankheit eines Arbeitnehmers ausgesprochen werden dürfen.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine Kündigung, die während der Krankheit zugeht, ist nicht automatisch unwirksam. Betroffene sollten sich unverzüglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, da die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage bei 3 Wochen liegt.

Für Arbeitgeber gilt also prinzipiell: Ist ein Arbeitnehmer aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit krankgeschrieben, besteht dennoch kein Kündigungshindernis. Arbeitnehmer hingegen sollten entsprechend beachten, dass es nicht den gewünschten Erfolg bringt, sich arbeitsunfähig krankschreiben zu lassen, um eine eventuell absehbare Kündigung zu umgehen. Wichtig ist aber stets, dass die Kündigung auch gerechtfertigt ist.

Kündigung wegen häufiger Krankheit

Wird die Kündigung gerade wegen der Krankheit ausgesprochen (sogenannte krankheitsbedingte Kündigung), muss geklärt werden, ob gerade eben die Krankheit auch tatsächlich ein ausreichender Kündigungsgrund ist. Berücksichtigt werden muss hierbei der Kündigungsschutz, dessen Regelungen im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu finden sind. Der Arbeitgeber muss die Kündigung unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzgesetzes rechtfertigen können. Für eine wirksame Kündigung sind drei Arten von Kündigungsgründen anerkannt:

  • Personenbedingter Kündigungsgrund
  • Verhaltensbedingter Kündigungsgrund
  • Betriebsbedingter Kündigungsgrund

Nur wenn einer dieser Kündigungsgründe vorliegt, ist die Kündigung auch wirksam. Im Falle einer häufigen Krankheit, ebenso wie bei einer dauerhaften Erkrankung oder einer langandauernden Arbeitsunfähigkeit, kann von einer personenbedingten Kündigung ausgegangen werden. Im Gegensatz zur verhaltensbedingten Kündigung, basiert die personenbedingte Kündigung auf Gründen, die nicht vom Arbeitnehmer selbst beeinflusst und gesteuert werden können. Der Arbeitnehmer will also eigentlich arbeiten, kann aber nicht mehr. Für eine personenbedingte Kündigung müssen vier Kriterien erfüllt sein, damit die Kündigung als sozial gerechtfertigt angesehen wird:

  • Der Arbeitnehmer muss auch in Zukunft nicht in der Lage sein, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, es muss also auch längerfristig mit weiteren Krankheiten zu rechnen sein
  • Störung des Arbeitsverhältnisses / Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen: Dies wäre etwa bei Störungen des Betriebsablaufes, fehlender Planungssicherheit oder einer wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers aufgrund der nötigen Krankheitsvertretungen zu bejahen
  • Kein milderes Mittel als Kündigung verfügbar: Ein milderes Mittel gegenüber der Kündigung wäre beispielsweise die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen den Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt des Arbeitsplatzes überwiegen. Berücksichtigt werden u.a. Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers, Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie sein Alter. Dem Arbeitgeber darf also nicht weiter zugemutet werden können, den Arbeitnehmer noch zu beschäftigen
Fachanwalt.de-Tipp: Eine personenbezogene Kündigung wie die Kündigung wegen Krankheit bedarf keiner vorherigen Abmahnung, eben gerade weil die Kündigungsgründe nicht durch den Arbeitnehmer selbst beeinflussbar sind und er diese steuern und ändern kann.

In diesem Zusammenhang muss bei der Frage der Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Krankheit auch geklärt werden, ob die Kündigung eine unzulässige Diskriminierung wegen Behinderung darstellt und hier die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einschlägig sind. Eine Benachteiligung wegen Behinderung würde, ebenso wie ein Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz, die Unwirksamkeit der Kündigung nach sich ziehen.

Der Europäische Gerichtshof hat diesbezüglich mitgeteilt, dass eine Krankheit, die den Arbeitnehmer langfristig daran hindert, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten vollumfänglich nachzukommen, als Behinderung im Sinne des Europarechts und somit auch im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angesehen werden kann. Das gilt auch dann, wenn die Krankheit grundsätzlich heilbar ist. Das bedeutet, dass eine Kündigung, die gerade wegen einer Krankheit ausgesprochen wird, unter Umständen als Diskriminierung wegen Behinderung ausgelegt werden kann und somit unwirksam wäre.

Jedoch sieht der Europäische Gerichtshof nicht jede Krankheit als Behinderung. Ob eine krankheitsbedingte Kündigung somit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt und somit unwirksam ist, hängt damit vom Einzelfall ab.

Fachanwalt.de-Tipp: Seitens der Arbeitsgerichte werden meist hohe Anforderungen an die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung gestellt. Für betroffene Arbeitnehmer bedeutet dies, dass eine Kündigungsschutzklage durchaus positiv verlaufen kann. Hier sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beratend herangezogen werden. Zu beachten ist hierbei auch die Frist von drei Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

Kündigung Schwerbehinderter

Schwerbehinderte genießen über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus einen besonderen Kündigungsschutz. Kündigungen, die ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes erfolgen, gelten daher als unwirksam. Unkündbar sind Schwerbehinderte dennoch nicht, jedoch muss der Arbeitgeber bei der Kündigung ein bestimmtes Verfahren einhalten. Daher muss zunächst die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden und auch der Betriebsrat sowie die Schwerbehindertenvertretung sind zu informieren. Der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte wird unabhängig von der Größe des Unternehmens gewährt, also auch in Kleinbetrieben, in denen ansonsten das Kündigungsschutzgesetz nicht zur Anwendung kommt. Das Integrationsamt wird eine umfassende Prüfung des Falls vornehmen und auch den betroffenen Arbeitnehmer dazu anhören.

Fachanwalt.de-Tipp: In einigen Fällen kann es Ausnahmen davon geben, dass das Integrationsamt der Kündigung zustimmen muss. U.a. dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag abschließen, bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers, oder auch dann, wenn sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit befindet.

Kündigung durch Arbeitgeber während einer Krankschreibung

Auch bei der Kündigung während der Krankschreibung gilt, dass diese grundsätzlich zulässig ist. Es ist somit durchaus möglich, einem Arbeitnehmer sowohl ordentlich, als auch außerordentlich zu kündigen, während dieser krankgeschrieben ist. Sollten jedoch die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes für den Arbeitnehmer einschlägig sein (kein Kleinbetrieb und eine Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten), muss für eine ordentliche Kündigung ein entsprechender Grund vorliegen. Soweit das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, gilt auch hier, dass während der Krankschreibung nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen gekündigt werden kann.

Es ist also zu unterscheiden zwischen der Kündigung wegen Krankheit und der Kündigung während der Krankschreibung:

  • Kündigung wegen Krankheit: Möglich, jedoch nur unter erschwerten Bedingungen (u.a. Negativprognose und Störung des Betriebsablaufs)
  • Kündigung während der Krankschreibung: Möglich, jedoch muss ein entsprechender Kündigungsgrund vorliegen (der Grund für die Kündigung muss hier also eben gerade nicht die Krankheit selbst sein, lediglich der Kündigungszeitpunkt fällt in den Krankheitszeitraum). Wem beispielsweise gekündigt werden soll, weil er wiederholt zu spät zur Arbeit gekommen ist, der kann seine Kündigung auch dann erhalten, wenn er gerade krankgeschrieben ist

Fristlose Kündigung trotz Krankschreibung

Kündigung Krankschreibung (© stockfotos-mg / fotolia.com)
Kündigung Krankschreibung (© stockfotos-mg / fotolia.com)
Prinzipiell ist auch eine fristlose Kündigung bei einer Krankheit möglich. Doch auch hier sind wieder strenge Maßstäbe für die Wirksamkeit der Kündigung festgelegt. Zum einen muss eine Negativprognose für die gesundheitliche Zukunft des Arbeitnehmers vorliegen. Und es muss zu Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen durch die vielen Fehlzeiten gekommen sein.

Betriebsbedingte Kündigung während einer Krankheit

Eine betriebsbedingte Kündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden. Wenn diese vorliegen, kann auch während einer Krankheit betriebsbedingt gekündigt werden. Gründe, die eine betriebsbedingte Kündigung erforderliche machen können, sind u.a. Insolvenz oder Umstrukturierung des Unternehmens oder auch die Schließung einer oder mehrerer Abteilungen. Es darf keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung bestehen. Weiterhin wird auch hier eine Interessenabwägung vorausgesetzt und es muss eine Sozialauswahl vorgenommen werden.

Kündigung im Kleinbetrieb

Anders sieht es in Kleinbetrieben aus, denn hier greift der Kündigungsschutz nicht. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist, dass durch den Arbeitgeber mindestens 10 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt werden. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um einen Kleinbetrieb und die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes gelten nicht. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er einem Arbeitnehmer während dessen Krankschreibung um einiges leichter kündigen kann. Ein Grund für die Kündigung muss immer noch vorliegen, jedoch kommt es nicht mehr auf die soziale Rechtfertigung an.

Eine Unwirksamkeit der Kündigung in Kleinbetrieben kann sich aber aus anderen Gründen ergeben, u.a. wenn für den Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz gilt (z.B. bei Schwangeren, Betriebsratsmitgliedern oder Schwerbehinderten), bei einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder bei Sittenwidrigkeit der Kündigung.

Muster - krankheitsbedingte Kündigung

Name und Adresse des Arbeitgebers

 

Name und Adresse des Arbeitnehmers

 

                                                                                                                      Ort/Datum

 

Krankheitsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr,

 

zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen hiermit die personenbedingte Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vom xx fristgerecht zum xx aussprechen, da für uns leider auch in Zukunft keine Besserung Ihrer gesundheitlichen Situation absehbar ist und dies für uns massive Störungen im Betriebsablauf nach sich zieht.

Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Betriebsrat über die Kündigung entsprechend informiert wurde und dieser zugestimmt hat. Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, dass Sie dazu verpflichtet sind, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, um keine Nachteile beim Bezug des Arbeitslosengeld I in Kauf nehmen zu müssen.

Wir danken Ihnen für die langjährige gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute. Ihre Arbeitspapiere werden Ihnen postalisch zugeschickt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Unterschrift Arbeitgeber

 

 

Unterschrift Arbeitnehmer: Bestätigung des Erhalts der Kündigung

 

Sie können hier ein Muster einer krankheitsbedingten Kündigung durch Arbeitgeber als Word-Dokument herunterladen

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

Arbeitnehmer - selbst kündigen wegen oder während einer Krankheit

Möchte der Arbeitnehmer selbst ordentlich kündigen, ist die Angabe eines Grundes nicht erforderlich. Arbeitnehmer sollten bei einer Eigenkündigung jedoch die mögliche Sperrfrist durch das Arbeitsamt beachten, da sie ihre Arbeitslosigkeit prinzipiell selbst herbeigeführt haben. Die Erkrankung als Grund für die Kündigung zu nennen wird in der Regel nicht ausreichen, um die Sperrfrist zu umgehen.

Krankschreibung nach Kündigung

Dass sich Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung krankschreiben lassen, kommt nicht selten vor und lässt sich in der Praxis üblicherweise problemlos umsetzen. Eine Kündigung ist ein sehr belastendes Erlebnis, was dem Arzt ausreichend Gründe für eine Krankschreibung liefern kann. Der Arbeitnehmer hat so auch die Möglichkeit, sich um die mit der Kündigung zusammenhängenden Angelegenheiten zu kümmern, darunter die Arbeitslosenmeldung, eine anwaltliche Beratung, Kündigungsschutzklage u.ä. Eine Krankschreibung ist vor allem dann kein Problem, wenn der Arbeitnehmer nicht plant, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Plant er dies doch, sollte er zumindest von einer dauerhaften Krankschreibung Abstand nehmen. Dadurch würde nur der Eindruck entstehen, dass kein Interesse mehr besteht, überhaupt wieder in das Unternehmen zurückzukehren.

Lohnfortzahlung

Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld (© gina sanders / fotolia.com)
Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld (© gina sanders / fotolia.com)
Generell gilt zunächst, dass der Arbeitgeber nur im Rahmen des Arbeitsverhältnisses dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer während dessen Krankheit eine Entgeltfortzahlung zu leisten. Ist der Arbeitnehmer krank, erhält er für weitere sechs Wochen seinen Lohn. Danach folgt schließlich das Krankengeld. Sollte das Arbeitsverhältnis nun enden, bevor diese sechs Wochen vorbei sind, hat der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung auch nur bis zum Beschäftigungsende vorzunehmen.

Hiervon zu unterscheiden ist jedoch die sogenannte Anlasskündigung, bei der sich der Sachverhalt anders gestaltet. Wird dem Arbeitnehmer während er krankgeschrieben ist gerade wegen seiner Krankheit gekündigt (wovon man ausgeht, wenn die Kündigung direkt nach der Krankmeldung erfolgt), hat er einen Anspruch darauf, auch nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses für volle sechs Wochen seinen Lohn zu erhalten.

Krankengeld bei Kündigung

Wenn das Arbeitsverhältnis beendet und der Arbeitnehmer aber krankgeschrieben ist, stellt sich die Frage nach dem Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse. Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, übernimmt der Arbeitgeber zunächst in den ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung, danach erlischt die Zahlungspflicht des Arbeitgebers und an deren Stelle tritt der Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse.

Der Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, dass sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet. Ob das Krankengeld nun auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch gezahlt werden muss, hängt vor allem von dem Zeitpunkt der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ab.

FAQ zur Kündigung während Krankschreibung

Ist eine Kündigung während der Krankschreibung zulässig?

Ja, grundsätzlich ist eine Kündigung während der Krankschreibung zulässig. Die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters schützt diesen nicht automatisch vor einer Kündigung. Allerdings muss die Kündigung rechtlich zulässig sein und darf nicht gegen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verstoßen.

Gemäß § 1 KSchG muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Ein Aspekt, der in diesem Zusammenhang wichtig ist, ist die Dauer der Krankheit. Kurzfristige oder gelegentliche Erkrankungen stellen in der Regel keinen ausreichenden Grund für eine Kündigung dar. Bei langanhaltender Krankheit kann jedoch eine Kündigung möglich sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Negative Gesundheitsprognose: Wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Mitarbeiter in absehbarer Zeit wieder arbeitsfähig sein wird.
  • Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen: Wenn die Krankheit des Mitarbeiters eine erhebliche Störung des Betriebsablaufs oder der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens zur Folge hat.
  • Interessenabwägung: Der Arbeitgeber muss die Interessen des Arbeitnehmers und des Unternehmens abwägen. Nur wenn die Interessen des Unternehmens überwiegen, ist eine Kündigung zulässig.

Wie wirkt sich die Kündigungsfrist auf eine Kündigung während der Krankschreibung aus?

Die Kündigungsfrist wird durch die Krankschreibung nicht beeinflusst. Die Dauer der Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag, im anwendbaren Tarifvertrag oder im Gesetz (§ 622 BGB) festgelegt. Eine Krankschreibung ändert nichts an diesen Fristen.

Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz bei Krankheit?

Es gibt keinen speziellen Kündigungsschutz, der nur aufgrund einer Krankheit greift. Allerdings können bestimmte Umstände einen erweiterten Kündigungsschutz begründen. Dazu gehören beispielsweise eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers (§ 85 SGB IX), Schwangerschaft (§ 9 MuSchG) oder die Mitgliedschaft in einem Betriebsrat (§ 15 KSchG).

In diesen Fällen ist eine Kündigung nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde oder nach Ablauf bestimmter Fristen zulässig. SEO Description 1: Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Kündigung während der Krankschreibung nach deutschem Recht. SEO Description 2: Informieren Sie sich über Ihre Rechte

Welche Rolle spielt der Grund der Krankheit bei einer Kündigung?

Der Grund der Krankheit kann eine Rolle bei der Beurteilung spielen, ob eine Kündigung rechtlich zulässig ist oder nicht. Ist die Krankheit beispielsweise auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen (z. B. aufgrund von Drogen- oder Alkoholmissbrauch), kann das die Rechtmäßigkeit einer Kündigung beeinflussen.

Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer häufig krank ist, weil er beispielsweise gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstößt oder sich gesundheitsgefährdend verhält, kann das eine so genannte verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber jedoch in der Regel vor einer Kündigung eine Abmahnung aussprechen, gemäß § 314 Abs. 2 BGB.

Was kann man gegen eine Kündigung während der Krankschreibung tun?

Wenn Sie eine Kündigung während einer Krankheitsphase erhalten haben und diese für rechtswidrig halten, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden. Sie haben auch die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Dafür müssen Sie eine Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einhalten (§ 4 KSchG). Eine solche Klage kann zur Aufhebung der Kündigung führen, wenn das Gericht entscheidet, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtswidrig war.


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