Was bei einem Anstellungsvertrag beachtet werden sollte

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 18. Dezember 2023

Der Anstellungsvertrag bildet die Basis des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er regelt die Rechten und Pflichten beider Parteien, u.a. was Gehalt und Urlaubsanspruch angeht, daher sollte er vor Unterzeichnung noch einmal genaustens überprüft werden.

Anstellungsvertrag – Definition

Anstellungsvertrag (© Stockfotos-MG / fotolia.com)
Anstellungsvertrag (© Stockfotos-MG / fotolia.com)
Üblicherweise wird der Anstellungsvertrag als Synonym zum Arbeitsvertrag verwendet. Definieren lässt sich der Anstellungsvertrag als gegenseitiger Austauschvertrag.

Der Arbeitnehmer verspricht seinerseits, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, der Arbeitgeber verspricht hingegen, die dafür vereinbarte Zahlung zu leisten und seine Fürsorgepflichten einzuhalten.

Es gibt einen solchen Vertrag in unterschiedlichen Ausprägungen, u.a. gibt es folgende Varianten:

  • befristet
  • unbefristet
  • Minijob
  • Teilzeit-Vertrag
  • Probearbeitsvertrag

Ein Arbeitsverhältnis, dem ein Anstellungsvertrag zugrunde liegt, unterscheidet sich von einem freien Dienstverhältnis dadurch, dass bei einem Anstellungsvertrag eine persönliche Abhängigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht. Ein Anstellungsvertrag unterliegt zudem der Vertragsfreiheit, so lange sich der Arbeitgeber im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt, sich an Tarifvertragsbestimmungen und Betriebsvereinbarungen hält und das Diskriminierungsverbot nicht umgeht.

Bedeutung

Im Anstellungsvertrag schriftlich festgehalten werden die Pflichten und Rechte, die sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen. Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichten sie sich, eben diese einzuhalten. Gerade deshalb sollte ein Anstellungsvertrag vor Unterzeichnung genaustens überprüft werden, ob alle Bestimmungen verstanden werden und umsetzbar sind.

Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber bitten, ihm den Anstellungsvertrag zunächst zur Überprüfung vorzulegen. Der Arbeitgeber ist seinerseits zur juristischen Prüfung angehalten bzw. sollte den Vertrag rechtlich einwandfrei aufsetzen lassen, unter Berücksichtigung aller Interessen. So kann schon vor der Unterzeichnung dazu beigetragen werden, späteren Ärger zu vermeiden. Denn einmal unterschrieben, ist der Anstellungsvertrag bindend.

Fachanwalt.de-Tipp: Prüfen Sie den Anstellungsvertrag vor der Unterzeichnung sehr sorgfältig. Empfohlen ist es, den Anstellungsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen!

Inhalt

Die im Anstellungsvertrag enthaltenen Regelungen können sehr vielfältig sein. Zu den üblichen Punkten gehören Regelungen bezüglich:

  • Krankmeldung
  • Vergütung
  • Urlaubsanspruch
  • Überstundenregelung
  • Regeln zur Nutzung eines Dienstwagens
  • Regelungen zu Dienstkleidung u.ä.
  • Vereinbarungen über Home-Office-Zeiten

Mitunter kann auch eine Verschwiegenheitsklausel in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden, sollte die Anstellung dies erfordern. Denn den Arbeitnehmer trifft auch stets die Pflicht, die Interessen des Unternehmens zu wahren, bei dem er angestellt ist.

Krankheit

Regelungen im Anstellungsvertrag (© master1305 / fotolia.com)
Regelungen im Anstellungsvertrag (© master1305 / fotolia.com)
Seitens des Arbeitgebers besteht die Verpflichtung, dem Arbeitnehmer für mindestens sechs weitere Wochen das Gehalt zu zahlen, sollte dieser aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Urlaub

Wer arbeitet, verdient sich auch Erholung. Daher wird auch der Urlaubsanspruch im Anstellungsvertrag geregelt. Dem Arbeitnehmer steht ein Anspruch auf bezahlten Urlaub zu. Wie viele Urlaubstage mindestens gewährt werden müssen, gibt das Bundesurlaubsgesetz vor. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, darüber hinaus gehende Urlaubstage zu gewähren.

Versicherung

Dem Arbeitnehmer steht es frei, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um sich für den Fall abzusichern, dass er seiner Tätigkeit einmal nicht mehr nachgehen können sollte. Auch das Recht auf Abschluss einer Renten- oder Lebensversicherung besteht.

Kündigung

Im Anstellungsvertrag sollten die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen beachtet werden. Die Basis dafür bilden die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Anstellungsvertrag Vergütung

Natürlich wird auch die Vergütung des Arbeitnehmers im Anstellungsvertrag geregelt. Das Gehalt, das im Vorfeld abgesprochen wurde, sollte auch so im Vertrag wiedergegeben werden. Wer dies nicht überprüft, riskiert, dass er ein niedrigeres Gehalt akzeptiert. Was die Höhe der Vergütung angeht, sollte man sich hier an den am Markt gängigen Konditionen orientieren.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung

Eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung macht vor allem für Geschäftsführer Sinn. Sollte es dazu kommen, dass das Unternehmen beschließt, sich doch früher als gedacht von einem Geschäftsführer, dem Verwaltungsrat oder auch dem Vorstand zu trennen, kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen über Abfindungen oder Pensionszahlungen. Diesbezüglich zu beachten ist, dass sich die einschlägigen Kündigungsschutzgesetze an Angestellte richten, nicht aber an Organmitglieder des Unternehmens. Daher ist es für Geschäftsführer empfehlenswert, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um sich bezüglich einer solchen Versicherung beraten zu lassen.

Fachanwalt.de-Tipp: Eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung hilft bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Durch die Versicherung werden in der Regel die Verfahrens- und Anwaltskosten übernommen.

Was die Haftung des Geschäftsführers angeht, ist § 43 GmbHG einschlägig:

(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.

(2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.

(3) Insbesondere sind sie zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht oder den Bestimmungen des § 33 zuwider eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft erworben worden sind. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 9b Absatz 1 entsprechende Anwendung. Soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist, wird die Verpflichtung der Geschäftsführer dadurch nicht aufgehoben, dass dieselben in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschafter gehandelt haben.

Ein Geschäftsführer ist also dazu verpflichtet, die Geschäfte der GmbH sorgfältig auszuführen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann ihn eine Haftung treffen. Wenn der Geschäftsführer für Fehlentscheidungen der Gesellschaft verantwortlich gemacht wird, kann das teure Folgen nach sich ziehen. Um hier alles Ersparte zu verlieren, empfiehlt sich der Abschluss einer D und O-Versicherung, einer Directors-and-Officers-Versicherung, bei der es sich um eine Art Berufshaftpflichtversicherung handelt.

Muster / Vorlage

Im Folgenden finden Sie ein Muster für einen Anstellungsvertrag zur kostenlosen Nutzung.

Arbeitsvertrag

zwischen

… (Name und Adresse des Arbeitgebers)

und

… (Name und Adresse des Arbeitnehmers).

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am ….

§ 2 Probezeit
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten sechs Monate (oder wahlweise drei Monate) gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

§ 3 Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als … eingestellt. Zu seinen Arbeiten gehören die Tätigkeiten:



§ 4 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt … Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

§ 5 Arbeitsvergütung
Dem Arbeitnehmer wird eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von …. Euro / ein Stundenlohn von … Euro gezahlt. Wird eine zusätzliche Zahlung vom Arbeitgeber gewährt, handelt es sich um eine Leistung auf freiwilliger Basis. Auch die wiederholte vorbehaltslose Zahlung stellt keine Begründung für einen Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Leistung in der Zukunft dar.
Wenn das Arbeitsverhältnis ruht und kein Anspruch auf Arbeitsentgelt gegeben ist, besteht kein Anspruch auf Zuwendungen (z.B. Wehr- und Zivildienst oder Elternzeit). Damit eine Gratifikation gewährt werden kann, darf das Arbeitsverhältnis am Tag der Auszahlung weder gekündigt noch beendet sein.

§ 6 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr, ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Durch den Arbeitgeber wird zusätzlich ein vertraglicher Urlaub von … weiteren Arbeitstagen gewährt. Kommt es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen soweit dies möglich ist. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt der vertragliche Zusatzurlaub. Weiterhin gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur rechtlichen Behandlung des Urlaubs. Scheidet der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte aus, wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt. Der gesetzliche Mindesturlaub darf dadurch jedoch nicht unterschritten werden.

§ 7 Krankheit
Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsverhinderung dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Ist der Arbeitnehmer länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig, hat er eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Dem Arbeitgeber steht das Recht zu, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht droht Kündigung. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verschwiegenheitspflicht, verpflichtet sich der Arbeitnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen.

§ 9 Nebentätigkeit
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig. Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

§ 10 Vertragsstrafe
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen.

§ 11 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Ab einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren gelten die im Bürgerlichen Gesetzbuch definierten Fristen. Spätestens nach Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das gesetzlich festgelegte Rentenalter erreicht hat, endet das Arbeitsverhältnis.

§ 12 Zusätzliche Vereinbarungen



§ 13 Vertragsänderungen und Nebenabreden
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

§ 14 Ausschluss-/Verfallfristen
Jegliche Ansprüche, die aus dem Arbeitsverhältnis resultieren, verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden. Kommt es zu einer Ablehnung durch den Vertragspartner, können eventuelle Ansprüche innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Davon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

…. Ort, Datum


...…. Unterschrift Arbeitgeber              …... Unterschrift Arbeitnehmer

Sie können hier einen Anstellungsvertrag als Word-Dokument herunterladen

Rechtlicher Hinweis zu den Vorlagen: Bei dem kostenlosen Muster handelt es sich um ein unverbindliches Muster aus unserem Magazin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Vorlage wird keine Gewähr übernommen. Es ist nicht auszuschließen, dass die abrufbaren Muster nicht den zurzeit gültigen Gesetzen oder der aktuellen Rechtsprechung genügen. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Das unverbindliche Muster muss vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater individuell überprüft und dem Einzelfall angepasst werden.

FAQ zum Anstellungsvertrag

Was ist ein Anstellungsvertrag?

Ein Anstellungsvertrag, oft auch als Arbeitsvertrag bezeichnet, ist ein rechtlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen den beiden Parteien und legt wichtige Aspekte wie Arbeitszeit, Gehalt, Pflichten und Rechte fest. Nach § 611 BGB ist ein Anstellungsvertrag ein Dienstvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet.

Es gibt verschiedene Arten von Anstellungsverträgen, wie z.B.:

  • Unbefristeter Vertrag: Dies ist der Standardvertrag für eine langfristige Beschäftigung. Es gibt kein festgelegtes Enddatum.
  • Befristeter Vertrag: Dieser Vertrag hat ein festgelegtes Enddatum. Nach §14 TzBfG kann ein befristeter Vertrag ohne sachlichen Grund bis zu 2 Jahre dauern. Mit sachlichem Grund kann die Befristung länger andauern.
  • Teilzeitvertrag: Dieser Vertrag ist für Mitarbeiter, die weniger als die normale Arbeitszeit arbeiten.
  • Minijob-Vertrag: Dieser Vertrag ist für Mitarbeiter, die monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Es gelten besondere Regelungen für die Sozialversicherung.

Ein Beispiel für einen Anstellungsvertrag wäre der Vertrag eines Büroangestellten, der eine 40-Stunden-Woche arbeitet und dafür ein festgelegtes monatliches Gehalt erhält.

Was muss in einem Anstellungsvertrag stehen?

Gemäß §2 Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen.

Dazu gehören:

  • Namen und Anschriften der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Bei befristeten Verträgen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort oder Hinweis, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten eingesetzt werden kann
  • Kurze Charakterisierung oder Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
  • Vereinbarte Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind

Ein Beispiel dafür wäre ein Anstellungsvertrag, der alle oben genannten Punkte klar und deutlich darlegt.

Was passiert, wenn kein Anstellungsvertrag vorliegt?

Ein Arbeitsverhältnis kann auch ohne schriftlichen Vertrag entstehen, zum Beispiel durch den tatsächlichen Beginn der Arbeit. Der Arbeitgeber ist aber nach §2 Nachweisgesetz verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann er sogar mit einem Bußgeld belegt werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Fehlen eines schriftlichen Vertrags zu rechtlichen Problemen führen kann, insbesondere in Bezug auf die Klarheit und Nachweisbarkeit der Arbeitsbedingungen. Daher ist es immer ratsam, einen schriftlichen Anstellungsvertrag zu haben.

Kann ein Anstellungsvertrag geändert werden?

Ja, ein Anstellungsvertrag kann geändert werden. Allerdings erfordert dies in der Regel die Zustimmung beider Parteien. Eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen durch den Arbeitgeber ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. durch eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG. Dabei muss der Arbeitgeber jedoch strenge Anforderungen beachten.

Eine andere Möglichkeit zur Vertragsänderung kann die Vereinbarung einer sogenannten Änderungsoption im Anstellungsvertrag sein. Diese ermöglicht es dem Arbeitgeber, unter bestimmten Voraussetzungen Vertragsbedingungen zu ändern. Eine solche Klausel ist jedoch nur unter engen Grenzen zulässig und muss den Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts zu Änderungsklauseln entsprechen.

Was passiert bei Vertragsbruch?

Bei einem Vertragsbruch kann die betroffene Partei verschiedene rechtliche Schritte einleiten. Dies kann von einer Abmahnung über eine Kündigung bis hin zu Schadensersatzansprüchen reichen.


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